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Das neue Flensburger Punktesystem


Das neue Flensburger Punktesystem

Punktetacho
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Quelle: BMVBS

Der Punktetacho verdeutlicht die Reformvorstellungen des ehemaligen Bundesministers Peter Ramsauer (CSU). Analog dem Drehzahlmesser eines Autos sind die einzelnen Strafzonen zu erkennen. Bereits bei acht statt den aktuellen 18 Punkten muss der Führerschein abgegeben werden.

Punktetabelle
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Quelle: BMVBS

Bestehende Punkte verfallen nicht. Wie die alten Punkte in das neues System überführt werden sollen, können Sie der abgebildeten Tabelle des Verkehrsministeriums entnehmen.

Fahren unter Alkoholeinfluss
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Quelle: imago-images-bilder

Fahren unter Alkoholeinfluss wird künftig ab 0,8 Promille Alkohol als Ordnungswidrigkeit mit zwei statt bislang vier Punkten bestraft.

Fahren ohne Führerschein
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Quelle: imago-images-bilder

Wer ohne Führerschein unterwegs ist und erwischt wird, muss künftig mit zwei Punkten statt bisher sechs Punkten Strafe rechnen.

Telefonieren während der Fahrt
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Quelle: imago-images-bilder

Telefonieren während der Fahrt steht nach wie vor unter Strafe: Es bleibt bei einem Punkt in Flensburg. Das dazugehörige Bußgeld steigt von 40 auf 60 Euro.

Innerorts zu schnell
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Quelle: imago-images-bilder

Leichte Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung wie die Überschreitung der zulässigen Gesamtgeschwindigkeit innerorts um 21 km/h werden mit einem Punkt belegt. Innerorts 31 bis 40 km/h zu schnell bringt zwei Punkte (statt bisher drei).

Außerorts zu schnell
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Quelle: imago-images-bilder

Außerorts bleibt die Strafe gleich: 21 km/h zu viel bedeuten wie aktuell einen Punkt. Bei 51 bis 60 km/h überm Limit winken zwei Punkte (statt bisher vier).

Drängeln auf der Autobahn
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Quelle: imago-images-bilder

Nötigung im Straßenverkehr, wie das hier gezeigte Drängeln auf der Autobahn mit einem Abstand von weniger als vier Zehntel des halben Tachowerts, bedeutet derzeit drei Punkte. Nach der Reform der Punktekartei sind es zwei Punkte.

Unterlassene Hilfeleistung
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Quelle: imago-images-bilder

Unterlassene Hilfeleistung oder das unerlaubte Entfernen vom Unfallort fallen in die Kategorie der "sehr schweren Verstöße" gegen die Straßenverkehrsordnung. Statt der bisher fünf Punkte muss der Schuldige mit künftig zwei Punkten rechnen.


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