Bußgelder
So viel kosten "Stinkefinger" & Co.08.05.2013, 12:38 Uhr | ADAC, mid, t-online.de
Beleidigungen im Straßenverkehr sind kein Kavaliersdelikt: Gegenseitige Beschimpfungen und abfällige Gesten können mit bis zu 4000 Euro oder sogar Haftstrafe geahndet werden. Häufige Auslöser für Beleidigungen sind laut Experten Missachtung der Vorfahrt, Drängeln oder Schneiden.
Entgleisungen hinter dem Steuer wiegen schwer: "Tatsächlich ist eine im Straßenverkehr getätigte Beleidigung eine Straftat (§ 185 StGB Beleidigung) und kann eine Geld- oder sogar eine Freiheitsstrafe nach sich ziehen. Dies gilt sowohl für verbale Angriffe wie Flüche oder Beleidigungen als auch für beleidigende Gesten", erklärt Anne Kronzucker, Juristin der D.A.S. Rechtsschutzversicherung.
Anders als bei Verkehrsverstößen gibt es für Beschimpfungen und beleidigende Gesten jedoch keinen festen Bußgeldkatalog. Die Höhe des Betrages wird in Tagessätzen bemessen. Deren Anzahl und Höhe sind wiederum abhängig von den Tatumständen und vom Verdienst des Beschuldigten.
"In den meisten Fällen werden für eine Beleidigung zwischen zehn und dreißig Tagessätze verhängt. Dreißig Tagessätze entsprechen einem Nettomonatsgehalt. Als Tageshöchstsatz gelten 30.000 Euro (§ 40 Abs. 2 StGB)", so die D.A.S. Rechtsexpertin. Wiederholungstäter müssen mit mehr Tagessätzen und unter Umständen auch mit einer Haftstrafe rechnen.
Auch wenn es keinen Kostenkatalog für Beleidigungen gibt, so können sich Autofahrer doch an Durchschnittswerten orientieren: Bei einem gestreckten Mittelfinger lagen die von Gerichten verhängten Geldstrafen zwischen 600 Euro und 4000 Euro. Zeigt ein empörter Autofahrer einen Vogel, kostet ihn dies 750 Euro. Verbale Beleidigungen ahnden die Gerichte mit Geldstrafen zwischen 250 Euro für den Ausdruck "Bekloppter" und 2500 Euro für "Alte Sau". Übrigens gelten auch indirekte Aussagen wie zum Beispiel "Am liebsten würde ich A...loch zu Dir sagen", als Beleidigungen.
Besonders streng werden herablassende Äußerungen gegenüber Polizisten oder Politessen verfolgt. Hierbei wird indirekt auch der Staat beleidigt. Deshalb erstattet der Ordnungshüter meist gemeinsam mit dem Dienstherrn Anzeige. Auch indirekte Beleidigungen wie "am liebsten würde ich Arschloch zu dir sagen" muss sich niemand gefallen lassen.
Ab 1. Februar 2014 sollen mit der geplanten Neuregelung des Verkehrszentralregisters (VZR) nur noch sicherheitsrelevante Verkehrsverstöße erfasst und mit Punkten geahndet werden. Damit würde die bislang übliche Speicherung von Beleidigungen im Straßenverkehr im VZR entfallen. Bestraft werden sie allerdings nach wie vor.
Auch in anderen Ländern sollte man sich mit unfreundlichen Gesten zurückhalten. So ist der "Stinkefinger" weltweit eine Beleidigung. Andere Gesten sind dagegen nicht so eindeutig: Ein hochgestreckter Daumen gilt etwa in Nordafrika oder dem Mitteleren Osten als Beschimpfung. Wer den Daumen dazu noch auf und ab bewegt, verschlimmert das Ganz noch: In vielen Mittelmeerländern, Russland und Teilen Afrikas ist das eine obszöne Beleidigung.
08.05.2013, 12:38 Uhr | ADAC, mid, t-online.de
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