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Winterreifen: Pflicht steht auf der Kippe

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Keine Strafen bei Sommerreifen im Winter?

30.09.2010, 11:51 Uhr | AFP, mid

Keine Strafen mehr bei Sommerreifen im Winter? (Foto: Michelin)

Keine Strafen mehr bei Sommerreifen im Winter? (Foto: Michelin)

Wer trotz gegenteiliger Empfehlung im Winter mit Sommerreifen unterwegs ist und die anderen Verkehrsteilnehmer behindert, soll ab dem Jahr 2011 weder Bußgeld noch Strafpunkte in Flensburg erhalten.

Sogenannte "Winterreifenpflicht" für verfassungswidrig erklärt

Entsprechende Pläne hat laut der Unternehmensberatung "Pilotprojekt" das Bundesverkehrsministerium, das damit auf ein Urteil des Oberlandesgerichtes Oldenburg reagiert. Die Richter hatten die sogenannte "Situative Winterreifenpflicht" in Deutschland als verfassungswidrig angesehen.

Ohne Winterreifen droht mindestens ein Bußgeld

Autofahrern, die im Winter mit Sommerreifen unterwegs sind, droht dennoch bislang ein Bußgeld von 40 Euro, wenn sie von der Polizei angehalten werden - wenn sie den Verkehr behindern oder gefährden, gibt es sogar einen Punkt in Flensburg. Das Gerichtsurteil stärkt jedoch die Position von Autofahrern, die gegen ein solches Bußgeld klagen. Bereits das Urteil des Oberlandesgerichts Oldenburg war Ergebnis einer solchen Klage. Ihren Haftpflichtversicherungsschutz behalten Autofahrer jedoch in aller Regel auch, wenn sie im Winter mit Sommerreifen einen Unfall bauen.

Aussetzung der Bestrafung steht aber noch nicht fest

Nachbesserungen an der Regelung sind somit erforderlich. Dass eine Bestrafung bei Verstoß vorerst ausgesetzt wird, wollte das Ministerium auf Anfrage allerdings noch nicht bestätigen. Verkehrsminister Peter Ramsauer wird die Problematik Anfang Oktober auf einer Konferenz mit seinen Länderkollegen besprechen.

Auf Sommerreifen unterwegs: Teilschuld möglich

Unabhängig von der Entscheidung können Versicherungen den Autofahrern bei einem Unfall auf vereister Fahrbahn weiterhin eine Teilschuld unterstellen, wenn sie nur mit Sommerreifen unterwegs gewesen sind. Eine Abschaffung von Bußgeld und Strafpunkten würde der Fortsetzung dieser Handhabung nicht entgegenstehen, da das Gesetz formal bestehen bleibt.

30.09.2010, 11:51 Uhr | AFP, mid

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