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Wechselkennzeichen: Ungenutztes Auto muss auf Privatgrund stehen

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Wechselkennzeichen: Ungenutztes Auto muss auf Privatgrund stehen

06.06.2012, 09:11 Uhr | dpa-tmn, mid

Ab 1. Juli darf vom Wechselkennzeichen Gebrauch gemacht werden (Quelle: dpa)

Ab 1. Juli darf vom Wechselkennzeichen Gebrauch gemacht werden (Quelle: dpa)

Nutzer des neuen Wechselkennzeichens dürfen das jeweils ungenutzte Fahrzeug nicht im öffentlichen Verkehrsraum parken. Es muss auf einem Privatgrundstück abgestellt werden, sonst drohen dem Halter nach Angaben des Kraftfahrt-Bundesamts ein Bußgeld und ein Punkt in der Flensburger Verkehrssünderkartei.

Wechselkennzeichen ab 1. Juli gültig

Bei Fahrzeugen mit Saisonkennzeichen ist das ähnlich: Solange sie durch die Saisonbeschränkung abgemeldet sind, dürfen sie nicht an der Straße stehen. Das Wechselkennzeichen wird am 1. Juli in Deutschland eingeführt und ermöglicht es, zwei Fahrzeuge der gleichen Klasse abwechselnd zu nutzen.

Wenig Vorteile

Der Nutzen des Wechselkennzeichens ist unter anderem deshalb umstritten, weil es Fahrzeughaltern nach Experteneinschätzung kaum finanzielle Vorteile bringen wird: Für beide Fahrzeuge muss die Kfz-Steuer in voller Höhe entrichtet werden.

Wechselkennzeichen: mögliche Kombinationen

Klasse

M1 (Pkw / Wohnmobile)

L (Motorräder)

01 (Anhänger)

Pkw - Pkw

Motorrad - Motorrad

Anhänger - Anhänger

Pkw - Wohnmobil

Motorrad - Quad/Trike

Pkw - Oldtimer

Motorrad - Leichtkraftrad

Oldtimer - Oldtimer

Wohnmobil - Wohnmobil

Oldtimer - Wohnmobil

Geringe Nachfrage erwartet

Außerdem sei ungewiss, ob es günstigere Versicherungskonditionen für Zweitwagen bringen wird, sagte ein Sprecher des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV). Die Versicherungsbranche rechnet daher mit einer geringen Nachfrage.

So funktioniert das neue Kennzeichen

Das Wechselkennzeichen besteht aus einem Nebenkennzeichen, das jeweils am Fahrzeug bleibt, während das Hauptnummernschild nach Bedarf hin- und hergewechselt werden kann.

06.06.2012, 09:11 Uhr | dpa-tmn, mid

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