02.07.2012, 11:08 Uhr | AFP
Seit 1. Juli gibt es noch mehr Kennzeichen für Auto- und Motorradfahrer: Das Wechselkennzeichen wird eingeführt. Dann können zwei verschiedene Autos oder Motorräder mit einem Kennzeichen genutzt werden. Neben den Wechselschildern gibt es aber noch eine ganze Reihe weiterer Kennzeichen bei den Zulassungsstellen.
Hauptvorteil der Wechselkennzeichen ist die flexible Nutzung zweier Fahrzeuge mit nur einem Kennzeichen. Vorteile bei der Kfz-Steuer gibt es nicht, laut ADAC aber womöglich bei Kfz-Versicherern. Die zugelassenen Fahrzeuge müssen einer Klasse angehören. Laut Bundesverkehrsministerium ist es so künftig möglich, ein Auto und ein Wohnmobil mit einem Kennzeichen zu halten, nicht aber ein Auto und zugleich ein Motorrad. Zeitgleich darf immer nur eines der Fahrzeuge genutzt werden. Die Kennzeichen sind zweigeteilt. Der Hauptteil des Kennzeichens kann zwischen den Fahrzeugen gewechselt werden.
Mit den Kennzeichen können Halter Fahrzeuge zulassen, die nicht das ganze Jahr über betrieben werden - etwa Cabrios, Wohnmobile oder Motorräder. Auf den Kennzeichen wird rechts eingeprägt, in welchen Monaten die Fahrzeuge gefahren werden dürfen. Die Kfz-Steuer muss dann nur für den Zeitraum - die Saison - bezahlt werden. Auch sparen Halter oft Geld bei der Versicherung und Zeit für das jährliche An- und Abmelden. Wer außerhalb der Saison fährt, riskiert Bußgelder. Auch müssen dann bei Unfällen Schäden am eigenen Auto selbst gezahlt werden, Haftpflichtschäden liegen im Ermessen des Versicherers.
Für Oldtimer gibt es zwei verschiedene Arten von Kennzeichen - die roten Kennzeichen und die sogenannten H-Kennzeichen. Beide werden vergeben für Fahrzeuge, die älter als 30 Jahre sind und sich weitgehend im Originalzustand befinden. Die H-Kennzeichen sind für Oldtimer vorgesehen, die noch regelmäßig genutzt werden. Die roten Kennzeichen sind für Fahrzeuge gedacht, die sporadisch gefahren werden wie etwa bei Oldtimer-Rundfahrten oder zu Ausstellungen. Für Oldtimer - Autos wie Motorräder - gilt ein vergünstigter Steuersatz.
Diese befinden sich noch in Planung. Autofahrer sollen ihre gewohnten Kennzeichen bei Wohnortwechseln künftig deutschlandweit mitnehmen können. Wie dies konkret umgesetzt werden kann, wollen die Verkehrsministerien der Länder bis in den Herbst ausarbeiten. Bislang ermöglichen bereits sechs Bundesländer innerhalb ihrer Grenzen die Mitnahme. Dies sind Brandenburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Schleswig-Holstein, Sachsen und Thüringen. Umgemeldet werden müssen Fahrzeuge auch künftig aber trotzdem.
Diese sehen aus wie herkömmliche Kennzeichen - allerdings mit grüner Schrift und Umrandung. Steuerbefreit sind etwa Landmaschinen, Fahrzeuge von Hilfsorganisationen oder Sportanhänger. Auch Lkw-Anhänger können unter bestimmten Voraussetzungen ein grünes Kennzeichen bekommen, wenn für eine Zugmaschine mehr Steuer gezahlt wird.
Wie der Name schon sagt, gelten Kurzzeit-Kennzeichen nur für kurze Dauer - maximal fünf Tage. Zweck sind Überführungs-, Probe- oder Prüfungsfahrten. Das Ablaufdatum ist an der rechten Seite auf einem gelben Feld eingeprägt. Kurzzeit-Kennzeichen dürfen nur an einem Fahrzeug genutzt werden. Sie kosten laut ADAC Verwaltungsgebühren sowie rund 40,- für das Schilderpaar und müssen nicht mehr bei der Zulassungsstelle zurückgegeben werden. Ähnlich sind Ausfuhrkennzeichen zur Überführung von Autos ins Ausland gedacht. Hier ist das Ablaufdatum rechts rot unterlegt.
Für Probefahrten, Überführungen und ähnliche Zwecke kann die Autobranche rote Kennzeichen beantragen. Diese können auf verschiedenen Fahrzeugen genutzt werden.
02.07.2012, 11:08 Uhr | AFP
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