03.09.2012, 14:43 Uhr | mid
Darf man mit Flip-Flops Autofahren? (Quelle: imago)
Die Frage, was im Straßenverkehr erlaubt oder verboten ist, erhitzt regelmäßig die Gemüter. Im Laufe der Zeit haben sich viele Irrtümer zum Autofahren entwickelt. So darf man mit Flip-Flops nicht Autofahren und rechts auf keinen Fall überholen. Aber stimmt das denn? Wir klären auf über die beliebtesten Autofahrerirrtümer.
Ein Beispiel hierfür ist die Frage nach dem geeigneten Schuhwerk des Autofahrers. Die gute Nachricht für alle Schuh- und Freiluftfetischisten: Gleichgültig, ob mit Flip-Flops, Sandalen, High-Heels oder barfuß - Autofahren geht mit jedem oder sogar ganz ohne Schuhwerk. Verbote in diese Richtung gibt es nicht, daher droht bei einer Verkehrskontrolle auch kein Bußgeld.
Jedoch weisen Experten darauf hin, dass sich der Autofahrer auch dünn-beschuht in der Lage sehen sollte, angemessen reagieren zu können. Geschieht nämlich ein Unfall, der womöglich auf das untaugliche Schuhwerk zurückzuführen ist, muss der Frischluftfreund unter Umständen nicht nur eine Strafe wegen Verletzung der Sorgfaltspflicht bezahlen (OLG Bamberg, Az.: 2 Ss OWI 577/06), sondern bekommt auch noch Probleme mit seiner Versicherung. Daher ist es ratsam, sich auch bei Flip-Flop-Wetter noch leichte, festere Schuhe zum Fahren ins Auto zu legen.
03.09.2012, 14:43 Uhr | mid
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