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Bußgelder: große regionale Unterschiede

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Bußgelder: große regionale Unterschiede

25.10.2012, 10:43 Uhr | t-online.de

Bußgelder fallen regional unterschiedlich aus (Quelle: imago)

Bußgelder fallen regional unterschiedlich aus (Quelle: imago)

Ein Knöllchen bekommen - wer ärgert sich nicht darüber? Aber wussten Sie: Bußgelder für Verkehrsdelikte können je nach Region unterschiedlich hoch ausfallen -und bis zu 150 Prozent voneinander abweichen. Das berichtet die "Auto Bild".

Bußgelder: Aufschläge sind möglich

Zwar ist die Bußgeldhöhe selbst bundesweit einheitlich geregelt. Wer häufiger erwischt wird, kann neben regulären Punkten und Strafzahlungen aber auch noch einen Aufschlag bekommen. Der liegt im Ermessen der Kreise und Kommunen: Der Gesetzgeber spricht lediglich von Regelbußen - diese gelten aber nur für unbescholtene Autofahrer.

Extra-Zahlung bei Auffälligkeiten

Ein Beispiel: Ein Autofahrer ohne Punkte in Flensburg fährt innerorts 26 km/h zu schnell. Macht 100 Euro Bußgeld und drei Punkte. Hat er allerdings zwei Voreinträge wegen Tempodelikten innerhalb des letzten Jahres, zahlt er extra. Und das völlig unterschiedlich.

Aufschläge zwischen 20 und 100 Euro

Im Landkreis Oberspreewald-Lausitz zehn Euro, im Landkreis Lüneburg 20 Euro, in Hamburg 25 Euro, im Märkischen Kreis 55 Euro und im Kreis Harburg sogar 100 Euro. Auch die bayerische Polizei verhängt bei zentralen Verstößen (Geschwindigkeit, Abstand, Überholen, Rotlicht) in der Regel einen Aufschlag von 50 Prozent bei Tätern, die innerhalb eines Jahres zum zweiten Mal überführt werden.

Bis zu 100 Prozent Extra-Gebühren

Der Aufschlag beträgt 100 Prozent bei denen, die zum dritten Mal auffällig wurden. Ab dem vierten Mal wird meist sogar der Führerschein entzogen.

"Höchst unfaire" Methode

Gegen die Ungleichbehandlung der Autofahrer regt sich nun Widerstand. Verkehrsrechtsanwalt Uwe Lenhart kritisiert diese willkürlichen Aufschläge: "Das oftmals von den Behörden fehlerhaft ausgeführte Ermessen ist für Betroffene höchst unfair."

Einspruch lohnt meist nicht

Ein Einspruch gegen die hohen Geldbußen und der damit verbundene Aufwand lohne sich nämlich oft nicht. Die Gerichte würden die Bußgeldhöhe in aller Regel nur um 20 bis 50 Euro reduzieren.

25.10.2012, 10:43 Uhr | t-online.de

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