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Verkehrsrecht: Bei Rückwärts-Rangieren sind beide Parteien Schuld


Recht & Verkehr
Rückwärtsfahren: Beim Crash haften beide

Von mid
06.11.2012Lesedauer: 1 Min.
Kommt es beim Rückwärts-Ausparken zum Crash, haften beide Parteien.Vergrößern des BildesKommt es beim Rückwärts-Ausparken zum Crash, haften beide Parteien. (Quelle: imago-images-bilder)
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Trotz Parkpiloten, Parkpiepsern und Rückfahrkameras: Beim Rückwärtsfahren und -rangieren kommt es nicht selten zum Crash. Kollidieren zwei Autos auf einem Parkplatz beim beidseitigen Rückwärts-Rangieren, so haben beide Fahrer eine Mitschuld und müssen den Schaden je zur Hälfte tragen.

Rückwärts-Crash: neues Urteil

Das entschied laut dem Rechtschutzversicherer D.A.S. das Oberlandesgericht Hamm (11.09.2012, Az. I-9 U 32/12). Selbst dann, wenn eines der Autos kurz vor dem Unfall zum Stehen gekommen ist, bleibt es bei der Schadensteilung.

Kollision beim Ausparken

Das Gericht hatte einen Fall zu entscheiden, bei dem ein Fahrer seinen Pkw rückwärts aus einer Parklücke fuhr. Gleichzeitig setzte in der Fahrgasse eine Pkw-Fahrerin zurück und kollidierte mit dem ausparkenden Fahrzeug.

Ein Wagen kam zum Stillstand

Nach Ansicht der ausparkenden Frau hätte die in der Fahrgasse rückwärts fahrende Frau das andere Fahrzeug rechtzeitig erkennen müssen. Zudem habe sie angehalten, um einen Zusammenstoß zu verhindern.

Gericht: Sorgfaltspflicht bei beiden Parteien

Das Gericht jedoch vertrat die Ansicht, dass beide Parteien beim Rückwärtsfahren große Sorgfalt hätten walten lassen müssen. Diese Pflicht habe genauso derjenige, der rückwärts aus einer Parklücke herausfahre.

Schahden wird halbiert

Dass der Fahrer dieses Fahrzeugs vor dem Zusammenstoß angehalten habe, ändere nichts. Da beide Autos kurz vor dem Unfall rückwärts gefahren seien, sei der Schaden je zur Hälfte von beiden Beteiligten zu ersetzen.

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