10.01.2013, 15:11 Uhr | Auto-Reporter.Net
Schon ein Blutalkoholgehalt von 0,54 Promille kann einem Autofahrer zur Kostenfalle werden. So entschieden vom Amtsgericht Düren in einem Fall gegen den aus seiner Sicht nur leicht beschwipsten Mann, der aus voller Fahrt ein Wendemanöver gestartet hatte, ohne dabei auf den übrigen Verkehr zu achten.
An einem anderen Fahrzeug entstand ein Schaden von 10.700 Euro, den der Haftpflichtversicherer des Verursachers zu 100 Prozent, begrenzt auf die gesetzlich zulässige Höchstmarke von 5.000 Euro, ersetzt haben wollte.
Das Gericht widersprach zwar dem "100-Prozent-Ansatz" und stufte ihn auf 75 Prozent herunter. Dennoch blieb es bei den 5000 Euro Regress, weil nicht von der 75-prozentigen Schadensumme auszugehen sei, sondern von den vollen Reparaturkosten. Dass trotz der relativ geringen Alkoholmenge im Blut des Autofahrers von einer besonders groben Fahrlässigkeit auszugehen sei, habe damit zu tun, dass sein Verhalten einem "alkoholtypischen Fahrfehler" entsprochen habe, begründeten die Richter ihr Urteil (AmG Düren, 44 C 76/12).
10.01.2013, 15:11 Uhr | Auto-Reporter.Net
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