14.02.2013, 15:26 Uhr | dpa-tmn
Verkehrssünder, die auf Blitzerfotos oder Bildern einer Abstandsüberwachung nicht deutlich zu erkennen sind, müssen nicht zahlen. Der Fahrer muss klar identifizierbar sein. Das hat das Oberlandesgericht Bamberg entschieden (Az.: 2 Ss OWi 143/12), teilte die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) mit.
Wenn die Aufnahme keine charakteristischen Merkmale zeigt, kann er nicht belangt werden.
Das Amtsgericht Landsberg am Lech hatte zuvor eine Autofahrerin wegen zu geringen Sicherheitsabstands zu 160 Euro Strafe verurteilt.
Da ihr Gesicht auf dem Beweisfoto durch Sonnenbrille und Lenkrad verdeckt war und man sie nicht eindeutig erkennen konnte, hob das Oberlandesgericht Bamberg die Entscheidung auf.
14.02.2013, 15:26 Uhr | dpa-tmn
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