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Verkehrsrecht: Autokäufer trägt Risiko bei aberkannter Umweltplakette

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Autokäufer trägt Risiko bei aberkannter Umweltplakette

13.03.2013, 17:36 Uhr | dpa

Vorsicht beim Gebrauchtwagenkauf mit gelber Umweltplakette (Quelle: imago)

Vorsicht beim Gebrauchtwagenkauf mit gelber Umweltplakette (Quelle: imago)

Beim Kauf eines Gebrauchtwagens mit gelber Umweltplakette ist Vorsicht geboten: Autos dürfen nicht zurückgegeben werden, wenn es den Aufkleber bei der Ummeldung nicht wieder bekommt. Das geht aus einem aktuellen Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) hervor. Voraussetzung dafür ist allerdings, dass der Verkäufer eine Gewährleistung ausgeschlossen hat (Aktenzeichen: VIII ZR 186/12).

Gelbe Umweltplakette beim Kauf des Wohnmobils

In konkreten Fall hatte ein Privatmann 2011 ein gebrauchtes Wohnmobil für 7500 Euro aus dritter Hand gekauft. Das Auto hatte die gelbe Plakette an der Windschutzscheibe. Auf Nachfrage des Käufers, sagte der Vorbesitzer, das Wohnmobil habe die Plakette bereits gehabt, als er selbst das Fahrzeug gebraucht gekauft habe. Er gehe deshalb davon aus, dass das Wohnmobil die Plakette erneut bekomme.

Keine Euro-Norm bei Ummeldung

Als das Wohnmobil umgemeldet wurde und ein neues Kennzeichen erhielt, ergab die neue Überprüfung jedoch, dass das Fahrzeug keine Euro-Norm erfüllte und auch nicht nachgerüstet werden konnte. Es wurde daher keine Plakette mehr zugeteilt, so dass der Käufer mit dem Wohnmobil in viele deutsche Städte nicht fahren darf.

Kaufvertrag konnte nicht rückgängig gemacht werden

Er wollte den Kaufvertrag daraufhin rückgängig machen, scheiterte aber in allen Gerichtsinstanzen. Der BGH entschied nun in letzter Instanz, dass keine so genannte Beschaffenheitsvereinbarung getroffen wurde. Der Verkäufer habe nicht zugesagt, dass das Wohnmobil aufgrund seines Wissens weiterhin die gelbe Plakette erhalte.

Fortbestand der Umweltplakette war nicht zugesichert

Vielmehr habe er sich darauf bezogen, dass das Fahrzeug bei seinem Erwerb die Umweltplakette schon besaß und ihm nicht bekannt sei, wieso es die Einstufung nicht mehr erhalten solle. Damit habe der Verkäufer hinreichend deutlich gemacht, dass es sich nicht um eigenes Wissen handle, entschieden die Bundesrichter.

Wurde der Bestand der Umweltplakette nicht zugesichert, trägt der Käufer im Falle der Aberkennung das Risiko.

13.03.2013, 17:36 Uhr | dpa

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