26.04.2013, 11:33 Uhr | dpa-tmn
Die Parkscheibe muss stets korrekt eingestellt sein (Quelle: imago)
Die Parkscheibe ist auf vielen öffentlichen Parkplätzen oft Pflicht. Gerne wird aber bei der Einstellung der korrekten Parkzeit geschummelt. Wer das Auto außerhalb dieser Spanne dort abstellt, muss seine Parkscheibe auf den Zeitpunkt einstellen, an dem die zeitliche Beschränkung beginnt. Darauf macht der ADAC aufmerksam und verweist auf eine Entscheidung des Thüringer Verfassungsgerichtshofs (Az.: VerfGH 16/10).
Zu einem Rechtsstreit kam es, als ein Mann seinen Wagen abends um 20 Uhr auf einen Parkplatz gestellt hatte, für den ab 7 Uhr morgens eine Parkscheibe Pflicht war, die das Parken für zwei Stunden erlaubte. Der Fahrer stellte seine Parkscheibe auf die Ziffer 8; das hätte auch 8 Uhr morgens bedeuten können.
Der Mann wurde am nächsten Tag vor 8 Uhr morgens kontrolliert und musste ein Bußgeld zahlen. Zu Recht, entschied der Gerichtshof. Der Mann hätte die Parkscheibe auf "7" stellen müssen.
26.04.2013, 11:33 Uhr | dpa-tmn
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