24.05.2013, 10:28 Uhr | dpa
Wenn ein widerrechtlich abgestelltes Auto in einen Unfall verwickelt wird, muss der Falschparker ebenfalls haften. Entscheidend dabei ist jedoch, wie die Sicht- und Lichtverhältnisse am Unfallort waren.
Es ist entscheidend, wie stark das falsche Parken die Sicht anderer Autofahrer behindert hat. Allerdings trifft den fahrenden Verkehr bei einer Kollision die überwiegende Schuld, wie das Amtsgericht Halle feststellte (Az.: 91 C 1976/12). Denn es gelte das Sichtfahrgebot: Autofahrer müssten ihr Tempo den Verkehrsverhältnissen anpassen.
In dem verhandelten Fall war ein Autofahrer beim Ausparken in einen Wagen auf der gegenüberliegenden Straßenseite gefahren, der im absoluten Halteverbot stand. Der Halter des falsch geparkten Autos musste 20 Prozent des Schadens bezahlen.
24.05.2013, 10:28 Uhr | dpa
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