Verkehrssünderkartei
Kompromiss bei der Punktereform28.06.2013, 15:26 Uhr | Holger Holzer/SP-X
Einigung bei der Punktereform in Sicht (Quelle: imago)
Der Streit um die geplante Punktereform ist beigelegt. Bund und Länder haben im Vermittlungsausschuss einen Kompromiss geschlossen, der vor allem Änderungen am neu konzipierten Fahreignungsseminar vorsieht. Demnach können Verkehrssünder nur einen statt der ursprünglich vom Bundestag vorgeschlagenen zwei Punkte abbauen.
Zudem formulierte der Vermittlungsausschuss klarere Regeln für die behördliche Qualitätssicherung des Seminars und Änderungen beim Datenschutz der Teilnehmer. Inhalte und Dauer der Fahreignungsseminare sollen inhaltlich und zeitlich gestrafft werden, um die Kosten zu senken. Die Änderungen berücksichtigen vor allem die Forderungen der Länder.
Der Bundestag hingegen konnte sich beim Drei-Punkte-System zur Differenzierung der Verkehrsverstöße durchsetzen. Grobe Ordnungswidrigkeiten wie beispielsweise zu schnelles Fahren in Ortschaften werden demnach mit einem Punkt im Zentralregister schwerwiegende Vergehen wie das Fahren über eine rote Ampel mit zwei Punkten. Für besonders schwere Verstöße wie Fahren unter Vollrausch, unterlassene Hilfeleistung, schwere Nötigung durch zu dichtes Auffahren oder unerlaubtes Entfernen vom Unfallort werden künftig drei Punkte vergeben. Die Länder hatten die höchste Punktestufe als wirkungslos kritisiert, da die Delikte ohnehin zum Führerscheinentzug führen.
Wenn Bundestag und Bundesrat den Einigungsvorschlag des Vermittlungsausschusses bestätigen, kann das Gesetzgebungsverfahren noch vor Sommerpause abgeschlossen werden. In Kraft treten könnte die Punktereform dann zum 1. Mai 2014.
28.06.2013, 15:26 Uhr | Holger Holzer/SP-X
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