05.07.2013, 09:41 Uhr | dpa
Wer die Höchstgeschwindigkeit um 30 Prozent überschreitet, haftet bei einem Unfall trotz eigener Vorfahrt für zwei Drittel des Schadens. Das entschied das Oberlandesgericht München (Az.: 10 U 4938/12).
In dem verhandelten Fall war ein vorfahrtberechtigtes Fahrzeug in den Wagen einer Autofahrerin gefahren, die wegen schlechter Sicht langsam aus einer Nebenstraße auf die Fahrbahn rollte.
Wie der ADAC berichtet, fuhr das Auto auf der Vorfahrtsstraße laut einem Gutachten 70 km/h statt erlaubter 50 km/h - eine Überschreitung des Tempolimits um mehr als 30 Prozent. Das Gericht befand, dass der Temposünder bei Einhaltung der vorgegebenen Geschwindigkeit den Unfall hätte vermeiden können. Deshalb treffe ihn auch der überwiegende Teil der Schuld.
05.07.2013, 09:41 Uhr | dpa
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