17.07.2013, 10:15 Uhr | dpa-AFX, rtr
Rückschlag für Daimler: In der Diskussion um ein nur noch eingeschränkt zulässiges Auto-Kältemittel stärkt die EU-Kommission Frankreich den Rücken. Das Vorgehen der französischen Behörden könne mit EU-Recht vereinbar sein, erklärte EU-Industriekommissar Antonio Tajani in einer am Dienstagabend in Brüssel veröffentlichten Stellungnahme. Er kündigte ein Treffen von Vertretern der 28 EU-Staaten am Mittwoch an, die über die Lage beraten sollen.
Nach Ansicht von Daimler ist die Zulassung des Bundesamts europaweit gültig: "Die Aussagen der Kommission ändern an unserer Situation nichts. Unsere Fahrzeuge haben eine europaweit gültige Typzulassung. Deshalb steht auch einer Zulassung in den EU-Mitgliedsstaaten nichts im Wege", erklärte ein Sprecher am Abend.
Die französischen Behörden hatten einen Zulassungsstopp für bestimmte Wagentypen des Herstellers Daimler verhängt, die das Mittel R134a für die Kühlung weiterhin verwenden. Damit erkennen sie eine vom Kraftfahrtbundesamt erteilte erweiterte Typgenehmigung für Wagen der A-, B- und SL-Klasse vorerst nicht an. Auf ein Jahr hochgerechnet könnte das bis zu 30.000 Mercedes-Fahrzeuge betreffen.
Für Neuwagen sind seit Jahresbeginn klimaschonendere Kältemittel vorgeschrieben. Das Mittel R1234yf erfüllt die EU-Auflagen, das von Daimler weiterhin genutzte R134a nicht. Daimler verweist auf eigene Tests, die Hinweise auf Sicherheitsrisiken des EU-konformen R1234yf ergeben hätten. Das Gas sei bei Unfällen und Leckagen des Klimasystems zu gefährlich, da es sich im heißen Motorraum entzünde und dann ätzende Säure freisetze. Diese Bedenken habe Daimler bisher aber nicht hinreichend begründen können, bemängelte Tajani.
Das relevante EU-Gesetz gebe Regierungen das Recht, unter bestimmten Bedingungen "vorübergehende Schutzmaßnahmen einzuleiten", erklärte Tajani. "Wenn dieses entsprechend eingeleitet wird, kann die Kommission die französische Initiative als gerechtfertigt ansehen."
Andere Hersteller wie etwa VW haben Schlupflöcher genutzt, um die Autoklimaanlagen zunächst weiterhin mit dem Mittel R134a befüllen zu können, gerieten aber im Gegensatz zu Daimler nicht mit der EU-Richtlinie in Konflikt. Das Kältemittel soll 2017 endgültig aus den Autoklimaanlagen verbannt werden, bis dahin sollen klimaneutrale Klimaanlagen mit dem natürlichen Kältemittel CO2 serienreif sein.
Wegen Daimlers Widerstand gegen die Kältemittel-Richtlinie droht Deutschland letztlich ein Vertragsverletzungsverfahren der EU. Die Bundesregierung muss in dem schon seit Juli laufenden vorläufigen Verfahren wegen eines Verstoßes gegen EU-Recht bis zum 20. August Stellung beziehen. Die Kommission werde die Antwort untersuchen und bewerten, ergänzte Tajani.
17.07.2013, 10:15 Uhr | dpa-AFX, rtr
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