Urteil zu Drängeln
Schon ab drei Sekunden wird's teuer22.08.2013, 17:36 Uhr | dpa-AFX, AFP
Drängeln zählt im Straßenverkehr zu den größten Ärgernissen. Autofahrer müssen sich nach einem Beschluss des Oberlandesgerichts (OLG) Hamm nun auf schärfere Grenzen für bußgeldpflichtiges Drängeln einstellen. Wer mindestens drei Sekunden oder aber über eine Strecke von mindestens 140 Metern zu dicht auffährt, kann zu einem Bußgeld verurteilt werden. (Az. 1 RBs 78/13)
Die Richter bestätigten damit eine in erster Instanz getroffene Entscheidung. Mit dem rechtskräftigen Beschluss präzisierte das Gericht einem Sprecher zufolge die bisherige Rechtsprechung. Das Oberlandesgericht in Hamm verwies in seiner Entscheidung darauf, dass ein Abstandsverstoß nach der Rechtsprechung geahndet werden kann, wenn der Sicherheitsabstand nicht nur vorübergehend unterschritten wird - also wenn ein Autofahrer über längere Zeit zu dicht auffährt.
Verkehrssituationen, bei denen nur kurzzeitig ein zu geringer Abstand zum Vordermann auftrete, stellten dagegen keine schuldhafte Pflichtverletzung dar. Das gelte beispielsweise für Fälle, in denen das vorausfahrende Fahrzeug plötzlich bremst oder die Fahrspur wechselt.
Bei zu geringem Abstand könne jedoch von einem Fahrer verlangt werden, dass er in drei Sekunden die Distanz zum Vordermann wieder vergrößert. Um Schnellfahrer nicht zu bevorzugen, legte das Gericht eine weitere Grenze fest: Auch wer auf einer Strecke von 140 Metern den Sicherheitsabstand nicht einhält, muss mit einem Bußgeld rechnen.
Denn wer 140 Meter in weniger als drei Sekunden zurücklege, überschreite die Autobahn-Richtgeschwindigkeit von 130 Stundenkilometern deutlich, hieß es zur Begründung. Er müsse daher den Mindestabstand auch schneller wiederherstellen.
Die Autofahrer sollten die Vorgaben des Gerichts ernst nehmen, denn die Bußgelder können je nach Schwere des Verstoßes bis zu 400 Euro ausmachen.
Weitaus gravierender sind die Fahrverbote und die Punkte in Flensburg, die zusammen mit dem Bußgeld verhängt werden. Bei schweren Verstößen droht eine Sperre von drei Monaten. Dazu kommen drei Punkte in Flensburg.
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22.08.2013, 17:36 Uhr | dpa-AFX, AFP
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