Bußgelder
Verkehrsverstöße sollen teurer werden06.09.2013, 07:39 Uhr | dpa
Verstöße am Steuer sollen bald teurer werden. Beim Autofahren mit dem Handy telefoniert oder gegen die Pflicht zum Winterreifen verstoßen? Bisher kam man in Deutschland mit 40 Euro davon.
Bald sollen dafür 60 Euro fällig werden. Am 20. September soll sich der Bundesrat mit einer entsprechenden Verordnung des Bundesverkehrsministeriums befassen. Am ersten Mai 2014 soll die neue Bußgeldverordnung in Kraft treten.
Auch andere Fehler kosten mehr Geld: Wer dem Haltezeichen eines Polizisten nicht folgt, soll 70 Euro statt 50 Euro zahlen.
Und wer ohne erforderliche Plakette in eine Umweltzone einfährt und erwischt wird, zahlt mit 80 Euro gar doppelt so viel wie bisher. Kleiner Trost: Dafür gibt es keinen Punkt in Flensburg mehr.
Die Anhebung der Bußgelder für bestimmte Verstöße war schon mit der Verabschiedung der Punktereform beschlossen worden. Nun geht es um Umsetzungsdetails. Hintergrund ist, dass in Flensburg nur noch sicherheitsgefährdende Delikte gespeichert werden sollen. Im Gegenzug werden nicht mehr bepunktete Verstöße - wie die Umweltzone - teurer.
Berücksichtigt wird dabei laut Ministerium auch, dass Autofahrer wirtschaftliche Vorteile aus Verstößen ziehen könnten. So erspare sich ein Fahrer ohne Umweltplakette Kosten für einen Partikelfilter. Zudem steigt die generelle Bußgeldschwelle, ab der Verstöße in die Flensburger Datei eingetragen werden, von 40 auf 60 Euro.
Teurer werden sollen etwa auch verbotenes Wenden im Tunnel (von 40 auf 60 Euro) oder das Missachten der Kindersicherungspflicht (je nach Fall von 40 auf 60 Euro oder von 50 auf 70 Euro).
Dürfen Fußgänger ungestraft über rote Ampeln? Und wie sieht es mit Alkohol am Steuer in geringen Mengen aus? Fragen wie diese werden hier beantwortet.
Der Bundesrat hatte Anfang Juli den Weg für die Punktereform frei gemacht. Anstelle der Skala von 1 bis 7 Punkten gibt es künftig je nach Schwere des Vergehens 1, 2 oder 3 Punkte. Der Führerschein wird bei 8 statt 18 Punkten entzogen. Punkte verjähren jeweils getrennt.
06.09.2013, 07:39 Uhr | dpa
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