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Verbandskasten im Auto: Neue Norm DI 13157 für Verbandskästen


Das ändert sich bei Verbandskästen im Auto

Von t-online, dpa-tmn
Aktualisiert am 22.06.2015Lesedauer: 2 Min.
Verbandskasten: Bei Kontrollen schaut die Polizei genau hin.Vergrößern des BildesVerbandskasten: Bei Kontrollen schaut die Polizei genau hin. (Quelle: Jochen Tack/imago-images-bilder)
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Der Verbandskasten im Auto gehört zu den wichtigsten Pflichtbegleitern. Bei Verkehrskontrollen überprüfen die Polizisten gerne das Ablaufdatum sowie den Verbandskasten-Inhalt. Seit Anfang 2015 wird der kleine Medizinschrank für Kfz ausschließlich mit geändertem Inhalt verkauft. Wie der aussehen muss, wird in der DI-Norm 13164 für Kfz-Verbandskästen geregelt. Was passiert nun mit den alten Verbandskästen?

Alter Verbandskasten darf weiter benutzt werden

Grundsätzlich können die Fahrer den alten Verbandskasten weiterverwenden. Voraussetzung sei, dass die Verbandspäckchen nicht abgelaufen sind, sagte Manfred Beeres vom Bundesverband Medizintechnologie (BVMed). "Ich rate aber, bereits jetzt alle neu festgelegten Bestandteile zügig zu ergänzen." Ist der Verbandskasten abgelaufen, muss aber ein neuer her - und zwar nach DIN 13164.

Das muss der neue Verbandskasten enthalten

Die geänderte Norm 13164 schreibt vor, dass der Verbandskasten neben den bereits verpflichtenden Bestandteilen zusätzlich ein 14-teiliges Pflasterset mit Pflasterstreifen, Fingerstrips und Fingerkuppenverbände enthalten muss. Außerdem wurden zwei einzeln verpackte Reinigungstücher und ein Verbandspäckchen in Kindergröße in die Bestandteilliste aufgenommen. Der Inhalt staffelt sich nun wie folgt:

  • 1 Heftpflaster DIN 13019, 5 m x 2,5 cm
  • 14-teiliges Pflasterset
  • 4 Wundschnellverbände DIN 13019, 10 cm x 6 cm
  • 2 Fingerkuppenverbände
  • 2 Fingerverbände, 12 cm x 2 cm
  • 2 Pflasterstrips, 1,9 cm x 7,2 cm
  • 4 Pflasterstrips, 2,5 cm x 7,2 cm
  • 2 Hautreinigungstücher (nicht für offene Wunden)
  • 1 Verbandpäckchen DIN 13151, 6 cm x 8 cm
  • 2 Verbandpäckchen DIN 13151, 8 cm x 10 cm
  • 1 Verbandpäckchen DIN 13151, 10 cm x 12 cm
  • 1 Verbandtuch DIN 13152 (für Brandwunden), 40 cm x 60 cm
  • 1 Verbandtuch DIN 13152, 60 cm x 80 cm
  • 6 Wundkompressen, 10 cm x 10 cm
  • 2 Fixierbinden DIN 61634, 6 cm x 4 m
  • 3 Fixierbinden DIN 61634, 8 cm x 4 m
  • 2 Dreiecktücher DIN 13168
  • 1 Rettungsdecke, Mindestmaße 210 cm x 160 cm
  • 1 Schere DIN 58279
  • 4 Einmalhandschuhe DIN EN 455
  • 1 Erste-Hilfe-Broschüre

Altes Material kann gespendet werden

Für abgelaufenes Verbandsmaterial gibt der BVMed den Tipp, es zu spenden. Anbieter von Erste-Hilfe-Kursen nutzen die alten Pflaster, Wundkompressen und Rettungsdecken dann zu Ausbildungszwecken.

Verwechslung mit "kleinem Verbandskasten" DIN-13157

Auf der Suche nach einem neuen Verbandskasten stoßen Fahrzeughalter oft auf den so genannten "kleinen Verbandskasten für Betriebe" mit DIN-13157. Dieser hat eine vom Kfz-Verbandskasten mit DIN-13164 abweichende Füllung und kann demnach nicht im Auto eingesetzt werden.

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