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Parken im Stellplatz: Gerichtsurteil lässt Autofahrern Freiheit


Gerichtsurteil zum Parken
Grenzwertiges von der Parkplatzfront

Von dpa
Aktualisiert am 28.03.2014Lesedauer: 1 Min.
Grenzwertiges Gerichtsurteil von der ParkplatzfrontVergrößern des BildesGrenzwertiges Gerichtsurteil von der Parkplatzfront (Quelle: Barbara Kirchhof/imago-images-bilder)
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Ob am Rand oder in der Mitte: Viele Autofahrer nutzen ihren Stellplatz aus, wie es ihnen gerade passt. Das ist unfair aber rechtens, entschied jetzt das Amtsgericht München. Jeder darf auf seinem Parkplatz parken wie er will, solange er die Markierung einhält.

Ohne Rücksicht auf Nebenmann

Parkbuchten können ziemlich schmal sein. Deshalb ist der Mieter eines Pkw-Stellplatzes aber nicht verpflichtet, sein Fahrzeug stets in der Mitte seines Parkplatzes abzustellen und dadurch auszuschließen, dass der Mieter des Stellplatzes daneben behindert wird.

Darüber informieren die Verkehrsrechtsexperten des Deutschen Anwaltvereins und verweisen auf eine Entscheidung des Amtsgerichts München (Az.: 415 C 3398/13).

Andere müssen ausweichen

In dem verhandelten Fall parkte eine Autofahrerin ihren Renault gelegentlich nicht in der Mitte ihrer gemieteten Parkfläche. Ihre Stellplatz-Nachbarin fühlte sich dadurch gestört und erhob Klage. Die wurde jedoch abgewiesen.

Es liege keine Beeinträchtigung ihres Eigentums vor, da die Renault-Fahrerin stets innerhalb der Grenzen ihres Parkplatzes parke, befanden die Richter. Zudem habe sie ihren Pkw nur dann nicht mittig abgestellt, wenn sie durch den Stellplatz auf der anderen Seite beim Aussteigen behindert wurde. Auch die Klägerin könne in einem solchen Fall ausweichen.

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