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Mehr Tempo 30-Zonen vor Schulen, Kitas und Krankenhäusern kommen


Tempo 30-Zonen sollen ausgeweitet werden

Von dpa
Aktualisiert am 15.06.2016Lesedauer: 2 Min.
Tempo 30 soll künftig generell vor Schulen oder Krankenhäusern gelten.Vergrößern des BildesTempo 30 soll künftig generell vor Schulen oder Krankenhäusern gelten. (Quelle: imago-images-bilder)
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Gibt es bald mehr Tempo-30-Zonen? Mit dem nun gebilligten Gesetzesvorhaben will die Regierung dafür sorgen, dass örtliche Straßenverkehrsbehörden ohne größere bürokratische Hürden Langsamfahrabschnitte vor sensiblen Einrichtungen an Hauptstraßen einrichten können.

Die Novelle, die erst nach Zustimmung des Bundesrats in Kraft tritt, sieht außerdem auch Änderungen bei den Vorschriften für Radfahrer vor, die Kinder begleiten. Sie dürfen künftig ebenfalls Gehwege benutzen, um diese besser beaufsichtigen zu können. "Schwächere Verkehrsteilnehmer wie Kinder und Senioren brauchen einen besonderen Schutz", erklärte Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt (CSU).

Ziel: Schwächere Verkehrsteilnehmer besser schützen

Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig (SPD) begrüßte die Neufassung. "Der Schulweg für Kinder wird sicherer, auch das Fahrradfahren", teilte sie mit. Auch der Deutsche Städte- und Gemeindebund äußerte sich positiv. Die Tempo-30-Zonen-Regelung sei "zum Schutz der schwächsten Verkehrsteilnehmer sinnvoll", erklärte Hauptgeschäftsführer Gerd Landsberg.

Tempo 30-Zonen vor Kindergärten und Seniorenheimen

Mit der Vorlage der Novelle setzt die Bundesregierung eine gemeinsam mit den Ländern vorangetriebene Idee um. Diese sind für die Straßenverkehrsaufsicht zuständig. Auch die Verkehrsministerkonferenz der Länder hatte sich dafür ausgesprochen, die Ausweisung von Tempo-30-Zonen vor Kindergärten, Altenheimen und ähnlichen Einrichtungen zu erleichtern.

Weg vom Nachweis der Gefahrenzone

Bislang gestattet die Straßenverkehrsordnung die Einrichtung von Langsamfahrzonen auf stärker befahrenen Hauptverkehrsstraßen lediglich dort, wo nachweislich eine besondere Gefahrensituation herrscht. Als Belege dienen etwa deutlich erhöhte Unfallzahlen. Diese relativ hohe Hürde entfällt, die Straßenverkehrsbehörden können schon präventiv handeln.

Pedelecs dürfen auf den Radweg

Neuerungen ergeben sich durch die Novelle auch für Fahrer von Elektrofahrrädern, die zunehmend in Mode kommen. Die Neufassung des Bundesverkehrsministeriums sieht vor, dass diese außerörtlich generell sowie innerörtlich auf entsprechend ausgewiesenen Radwegen fahren dürfen.

Allerdings bleibt es den Bundesländern überlassen, ob sie diese Regelung nutzen wollen. Sie gilt außerdem ausdrücklich nicht für die leistungsstarken sogenannte S-Pedelecs, die dem Ministerium zufolge deutlich schneller als 25 Stundenkilometer sind.

Keine höheren Bußgelder für Raser

Niedersachsens Innenminister Boris Pistorius erntete derweil Widerspruch für seinen Anregung, Raser und Drängler mit drastisch höheren Bußgeldern im Bereich von bis zu 1000 Euro zu bestrafen. Der verkehrspolitische Sprecher der Unionsbundestagsfraktion, Ulrich Lange (CSU), erklärte am Mittwoch, er halte die Forderung zumindest pauschal für falsch. "Nachsteuern müssen wir nur da, wo etwas aus dem Ruder läuft, zum Beispiel im Fall von irren Rasern, die illegale Autorennen auf Straßen fahren", teilte er in Berlin mit.

Unrealistischer 1000-Euro-Vorstoß

Der Deutsche Anwaltverein (DAV) lehnte den Vorstoß als nutzlos ab. In der Praxis hätte er kaum Folgen, weil Gerichte immer prüfen würden, ob die persönliche Situation ein solches Bußgeld zulasse, erklärte DAV-Verkehrsrechtsexperte Jörg Elsner am Mittwoch. "Im Ergebnis würde in den wenigsten Fällen ein derart hohes Bußgeld verhängt werden können", betonte er. "Statt unrealistische Forderungen zu erheben, wäre die Ausweitung von Alkoholkontrollen ein effektiveres Mittel zur Förderung der Verkehrssicherheit."

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