Diese Frage haben sich sicher viele Verkehrsteilnehmer schon gestellt? Muss ich eigentlich eine Fußgängerampel benutzen, die 20 Meter weit entfernt ist, wenn die die Straße überqueren will? Die Antwort ist nicht ganz einfach.
Fußgänger dürfen eine rote Ampel nicht umgehen, indem sie die Straße ein paar Meter entfernt davon überqueren. Der direkte Wirkungsbereich einer Ampel beträgt fünf Meter, erklärt Daniela Mielchen von der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltsvereins (DAV).
Geldbuße kann fällig werden
Wer trotz Rotlicht in diesem Bereich über die Straße geht, riskiert eine Geldbuße in Höhe von fünf bis zehn Euro. Wer wiederholt auffällt, könne dafür sogar Punkte in Flensburg bekommen.
Und auch in weiterer Entfernung kann ein Verstoß gegen das Gebot zur Benutzung von Fußgängerüberwegen das gleiche Bußgeld bedeuten. "Des Weiteren kann den Fußgänger im Falle eines Unfalls eine Mithaftung treffen", so Mielchen. Er müsse seinen Schaden dann anteilig oder schlimmstenfalls komplett allein tragen. Es gibt aber kein generelles Verbot, eine Straße ohne Ampel zu überqueren.
Genaue Meter-Angaben gibt es nicht
Für den korrekten Abstand zur Ampel kennt das Gesetz keine genaue Meterzahl, wohl aber Einzelfallentscheidungen von Gerichten. Demnach dürfen Fußgänger zum Beispiel innerorts bei Dunkelheit und viel Verkehr nicht 20 Meter neben einer Ampel über die Straße gehen.
Andere Gerichte nannten bei ähnlichen Entscheidungen 30, 40 und sogar 50 Meter. Ein anderes Urteil wiederum fand es nicht zumutbar, dass ein Fußgänger einen zusätzlichen Weg von 100 Metern zur nächsten Ampel in Kauf nehmen muss.
Wann die Ampel benutzt werden muss
Wenn es die Verkehrslage erfordert, muss der Fußgänger aber immer über eine Ampel gehen - dann etwa, wenn das Überqueren ansonsten mit Gefahren verbunden ist. Wer an einer Kreuzung oder Einmündung die Straßenseite wechselt, muss ebenfalls stets die Ampel benutzen.