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Auto – Nützliches Wissen: Sind Aufkleber auf Autokennzeichen legal?


Nützliches Autowissen
Sind Aufkleber auf Autokennzeichen legal?

Von t-online, hs

Aktualisiert am 21.12.2021Lesedauer: 2 Min.
Nummernschild mit Aufkleber von Sylt: Für Kennzeichenmissbrauch sieht das Straßenverkehrsgesetz hohe Strafen vor.Vergrößern des BildesNummernschild mit Aufkleber von Sylt: Für Kennzeichenmissbrauch sieht das Straßenverkehrsgesetz hohe Strafen vor. (Quelle: blickwinkel/imago-images-bilder)
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Manche Fahrer lieben es, ihr Auto mit Stickern zu schmücken. Sie prangen an Stoßstangen, Heckscheiben, Kofferraumdeckeln – und manchmal auch auf Nummernschildern. Ist das erlaubt? Wir verraten es Ihnen.

Das Bekleben des Nummernschildes ist nicht erlaubt. Denn laut Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) darf am Kennzeichen nichts angebracht werden, was zu Verwechslungen führen könnte (§ 10). Das Nummernschild muss jederzeit ohne Schwierigkeiten ablesbar sein.

Zwei Aufkleber bilden die Ausnahmen und sind auf einem Nummernschild gestattet:

  • Plakette der Kfz-Zulassungsstelle
  • TÜV-Plakette

Diese offiziell angebrachten Sticker dürfen Sie nicht entfernen. Andernfalls können Sie die Zulassung für Ihr Fahrzeug verlieren.

Sind schwarze Aufkleber auf dem Nummernschild erlaubt?

In der Tuning-Szene ist es beliebt, das EU-Feld schwarz zu überkleben. Das Länderkennzeichen "D" für Deutschland und die Sterne bleiben dabei erhalten. Besonders bei schwarz lackierten Autos gilt das als Verschönerung.

Allerdings ist auch das verboten. Denn das Länderkennzeichen muss ebenso wie der Rest des Nummernschildes gut erkennbar sein. Veränderungen sind nicht gestattet.

Strafen für das Bekleben von Kennzeichen

Im Straßenverkehrsgesetz (StVG) ist das Verbot unter der Überschrift "Kennzeichenmissbrauch" drastisch formuliert (§ 22, Absatz 3). Dort droht demjenigen eine Geld- oder sogar eine Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr, wer in rechtswidriger Absicht "das an einem Kraftfahrzeug oder einem Kraftfahrzeuganhänger angebrachte amtliche Kennzeichen verändert, beseitigt, verdeckt oder sonst in seiner Erkennbarkeit beeinträchtigt."


In der Praxis kommt es zwar in der Regel nicht zu einer Gefängnisstrafe oder Punkten in Flensburg. Doch es besteht durchaus das Risiko, sich ein Bußgeld von 65 Euro einzuhandeln.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa-tmn
  • Eigene Recherche
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