t-online - Nachrichten für Deutschland
Such IconE-Mail IconMenü Icon

Menü Icont-online - Nachrichten für Deutschland
Such Icon
HomeMobilitätRecht und Verkehr

Führerschein mit 17 Jahren - So geht's


Führerschein mit 17 Jahren: So geht's

mb (CF)

Aktualisiert am 01.03.2012Lesedauer: 1 Min.
Qualitativ geprüfter Inhalt
Qualitativ geprüfter Inhalt

Für diesen Beitrag haben wir alle relevanten Fakten sorgfältig recherchiert. Eine Beeinflussung durch Dritte findet nicht statt.

Zum journalistischen Leitbild von t-online.

Nachdem der Führerschein mit 17 eine Weile nur als Modellversuch in einigen ausgewählten Bundesländern zu haben war, ist die Regelung ab 2011 in ganz Deutschland in Kraft getreten. Begleitetes Fahren nach Erlangen einer Fahrerlaubnis ist dabei deutlich sicherer als der klassische Führerschein mit 18, und so handelt es sich bislang um ein echtes Erfolgsmodell.

So funktioniert der Führerschein mit 17

Um den Führerschein mit 17 und damit eine verfrühte Fahrerlaubnis zu erlangen, dürfen Sie ein halbes Jahr vor dem 17. Geburtstag mit den Fahrstunden beginnen. Zum selben Zeitpunkt ist es meist auch möglich, in Begleitung eines Erwachsenen auf einen Verkehrsübungsplatz zu fahren und dort das Autofahren einzuüben. Die Fahrstunden sind beim Führerschein mit 17 nicht anders als beim Erlangen einer herkömmlichen Fahrerlaubnis. Auch die Kosten sind identisch.

Das bedeutet begleitetes Fahren

Die einzige Einschränkung, die die Fahrerlaubnis bzw. der Führerschein mit 17 mit sich bringt, ist die Auflage, dass es sich beim Steuern eines Autos stets um begleitetes Fahren handeln muss. Dabei muss der Begleiter ebenfalls über eine gültige Fahrerlaubnis verfügen und mindestens 30 Jahre alt sein. Zudem muss er seine Fahrerlaubnis bereits seit mindestens drei Jahren besitzen und darf maximal drei Punkte in der Flensburger „Verkehrssünderkartei“ aufweisen.

Die Regelungen für den Alkoholkonsum gelten auch für den Beifahrer, und so erfordert begleitetes Fahren stets die Nüchternheit von Fahrer und Beifahrer. Zudem sind der Führerschein ab 17 und begleitetes Fahren lediglich in Deutschland und Österreich erlaubt. Beim Überfahren einer Grenze innerhalb der EU ist stets eine Person ab 18 ans Steuer zu lassen.

Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...

ShoppingAnzeigen

Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...

t-online - Nachrichten für Deutschland


TelekomCo2 Neutrale Website