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Haupt- und Abgasuntersuchung: Wann ist sie fällig?


Recht & Verkehr
Haupt- und Abgasuntersuchung: Wann ist sie fällig?

mà (CF)

27.06.2011Lesedauer: 2 Min.
Qualitativ geprüfter Inhalt
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In der Hauptuntersuchung wird regelmäßig geprüft, ob Ihr Auto weiterhin den Vorschriften entspricht, gerade was die Umweltverträglichkeit betrifft. Seit Januar 2010 gehört dazu auch die Abgasuntersuchung. Obwohl beide Untersuchungen nun miteinander verbunden sind, vergessen viele Autofahrer den Zeitpunkt. Erschwerend kommt hinzu, dass im Juli 2012 eine neue Gesetzesänderung eintritt.

Noch ist die Abgasuntersuchung nicht ausgestorben

Die Tage der Abgasuntersuchung sind bereits seit dem 1. Januar 2010 gezählt. Seitdem wird die Plakette auch nicht mehr am vorderen Kennzeichen angebracht – alte Plaketten werden bei der Hauptuntersuchung vom Prüfer entfernt. Die Untersuchung selbst ist aber nicht abgeschafft worden. Vielmehr ist sie nun eigenständiger Bestandteil der Hauptuntersuchung. Zum 1. Juli 2012 tritt hier jedoch eine Änderung in Kraft: Die Abgasuntersuchung darf künftig nicht mehr als zwei Monate vor der Hauptuntersuchung stattfinden.

Zeitpunkt der Hautgasuntersuchung: Je nach Fahrzeugtyp

Grundsätzlich beginnt die Frist für die nächste Hauptuntersuchung und Abgasuntersuchung mit dem Monat der jeweils letzten Überprüfung. Der Zeitpunkt der Hauptuntersuchung schwankt je nach Fahrzeugtyp, so der ADAC. Die Erstuntersuchung eines Neuwagens muss demnach nach 36 Monaten stattfinden, anschließend beträgt das regelmäßige Intervall 24 Monate. Ähnlich sieht es bei Wohnmobilen mit einem Gesamtgewicht von bis zu 3,5 Tonnen und Anhängern bis zu 750 Kilogramm aus. Ihr Motorrad müssen Sie alle 24 Monate bei der Hauptuntersuchung vorzeigen.

Eine Faustformel für den Zeitpunkt der Hauptuntersuchung: Je älter und schwerer das Fahrzeug ist, umso geringer sind die Intervalle der Prüfung. So muss beispielsweise ein Lastwagen mit einem Gewicht von 3,5 bis 7,5 Tonnen alle zwölf Monate zur Untersuchung – bei einem geringeren Gewicht sind es alle 24 Monate.

Änderung: Keine Rückdatierung mehr ab Juli 2012

Zum 1. Juli 2012 gibt es jedoch einige Änderungen, welche die Hauptuntersuchung betreffen. Zum einen beginnt Sie künftig mit einer Probefahrt durch den Prüfer, der dabei die Fahrtüchtigkeit des Autos oder Motorrads untersucht und besonderen Wert auf elektronische Sicherheitsassistenten, beispielsweise Airbag, ASB und ESP, legen wird. Zum anderen wird die Plakette der Hauptuntersuchung beim Überziehen nicht mehr rückdatiert. Das bedeutet, dass die Untersuchung grundsätzlich alle 24 Monate stattfindet. Beispiel: Ist die Hauptuntersuchung im August 2014 fällig, Sie kommen aber erst zwei Monate später im Oktober, dann steht die nächste Prüfung trotzdem im August 2016 an. Somit wird auch eine bundesweit einheitliche Vorgehensweise sichergestellt.

Wenn Sie den Zeitpunkt der Untersuchung um mehr als zwei Monate überziehen, wird die Hauptuntersuchung um eine Ergänzungsuntersuchung erweitert. Das kostet auch mehr: Die Gebühr steigt in diesem Fall um 20 Prozent, sodass es sich für Sie auch finanziell rechnet, wenn Sie den vorgeschriebenen Zeitpunkt der Untersuchung nicht verpassen.

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