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Unfall mit Kindern - Wer haftet?


Recht & Verkehr
Unfall mit Kindern: Wer haftet?

nb (CF)

Aktualisiert am 01.03.2012Lesedauer: 2 Min.
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Unfall mit Kindern - In welchem Fall Sie haftenVergrößern des Bildes
Unfall mit Kindern - In welchem Fall Sie haften (Quelle: imago)

Bei einem Unfall mit Kindern unter zehn Jahren haftet ein Autofahrer auch dann, wenn der Zusammenstoß für ihn nicht zu vermeiden war und durch das Verhalten des Kindes verursacht wurde. Das mag ungerecht scheinen, trägt jedoch der Tatsache Rechnung, dass Kinder im motorisierten Straßenverkehr überfordert sein und die Konsequenzen ihres Handelns nicht absehen können. Dennoch gelten hierfür ein paar Regeln.

Diese Besonderheiten gelten bei einem Unfall mit Kindern

Bei einem Unfall mit Kindern haftet ein Kind grundsätzlich nicht, wenn es unter sieben Jahre alt ist. Ist das Kind zwischen sieben und neun Jahre alt, haftet es nur, wenn es die Folgen seines Handelns einschätzen kann, was im bewegten Straßenverkehr grundsätzlich nicht der Fall ist.

Das hat auch der Gesetzgeber berücksichtigt und im „Zweiten Schadensrechtsänderungsgesetzes“, das seit dem 1. August 2002 gilt, ein sogenanntes Haftungsprivileg für Kinder unter zehn Jahren festgesetzt. Ein Kind haftet demnach nur bei Vorsatz (zum Beispiel, wenn es Steine auf fahrende Autos wirft) oder bei parkenden Autos, wenn es beispielsweise mit dem Skateboard oder Fahrrad auf diese auffährt. Auch gilt das Haftungsprivileg für Kinder nur bei Unfällen mit motorisierten Fahrzeugen, nicht aber bei Zusammenstößen mit Fußgängern oder Radfahrern.

Bei einem Unfall mit Kindern haftet der Autofahrer

Wenn Sie in einen Unfall mit Kindern verwickelt werden, sind Sie daher sowohl für die Schäden an Ihrem Auto wie auch für eventuelle Sach- und Personenschäden der beteiligten Kinder verantwortlich. Das gilt selbst dann, wenn Ihnen das Kind praktisch vor das Auto gelaufen ist, ohne dass Sie es sehen konnten. In diesem Fall müssen Sie nicht nur die Kosten für die Reparatur Ihres Autos tragen, sondern auch für eventuelle Verletzungen des Kindes aufkommen (Verkehrszeichen müssen zu sehen sein).

Die Haftpflicht der Eltern springt in diesem Fall nicht ein, da ein Kind unter zehn Jahren im Straßenverkehr ja nicht haftet. Daher empfiehlt es sich für Kraftfahrer dringend, gerade in der Nähe von Schulen und Kindergärten besonders vorsichtig und möglichst nur in Schrittgeschwindigkeit zu fahren und eventuell eine zusätzliche Kasko- oder Unfallversicherung abzuschließen (Unfall ohne Gurt - Bin ich trotzdem versichert?).

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