Eine verkehrsrechtliche Anordnung ist für alle Bauvorhaben erforderlich, die Einfluss auf den angrenzenden öffentlichen Verkehr haben. So wird nicht nur die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer gewährleistet, sondern auch die der Arbeiter auf einer Baustelle. Die verkehrsrechtliche Anordnung muss rechtzeitig beantragt werden und beinhaltet alle Maßnahmen zur Absicherung der Baustelle.
Wann ist eine verkehrsrechtliche Anordnung erforderlich?
Haben Bauarbeiten irgendeinen Einfluss auf den öffentlichen Verkehr, ist eine verkehrsrechtliche Anordnung notwendig, damit Baustelle und öffentlicher Verkehrsraum klar voneinander getrennt sind und die Unfallgefahr gesenkt wird. Dabei ist es nicht zwingend notwendig, dass die Arbeiten direkt an einer Straße stattfinden: Auch Anlieferverkehr durch große Baufahrzeuge, wartende Sattelschlepper oder die Verschmutzung der Verkehrswege können entsprechende Sicherheitsmaßnahmen erforderlich machen.
Welche Sicherheitsmaßnahmen an der Baustelle sind notwendig?
Um Arbeiter und Verkehrsteilnehmer zu schützen, kann es notwendig sein, auf Gefahrenstellen hinzuweisen, entsprechende Verkehrsschilder aufzustellen, Fahrspuren zu verlegen oder gar eine Vollsperrung einzurichten. Die Maßnahmen können sich auf Geh- und Radwege beschränken oder ganze Verkehrsräume betreffen.
Anlieger sind über diese Sicherheitsmaßnahmen zu informieren - zum Beispiel mittels einer Pressemitteilung. Gegebenenfalls kann auch eine Postwurfsendung erforderlich sein, oder die Verantwortlichen sprechen persönlich bei den unmittelbar Betroffenen vor. Bevor die erforderlichen Sicherheitsmaßnahmen für eine Baustelle umgesetzt werden können, bedarf es zunächst einer ordnungsgemäßen Antragstellung, für die der verantwortliche Bauunternehmer oder Bauleiter Sorge zu tragen hat (Paragraf 45 StVO).
Wie ist die verkehrsrechtliche Anordnung zu beantragen?
Der Antrag für eine verkehrsrechtliche Anordnung muss spätestens zwei Wochen vor der Umsetzung der erforderlichen Sicherheitsmaßnahmen bei den entsprechenden Behörden eingereicht werden. Er muss einen sogenannten Verkehrszeichenplan enthalten, in dem genaue Angaben zu den örtlichen Verhältnissen, zum benötigten Platz für die Baustelle sowie zu den hiesigen Verkehrsverhältnissen gemacht wurden. Die Genehmigung erfolgt über einen bestimmten Zeitraum. Eine Verlängerung ist nur durch einen erneuten Antrag möglich.