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Schweiz: 215 km/h - Polizei beschlagnahmt Auto von deutschem Raser


Fast 100 km/h zu schnell
Polizei beschlagnahmt Auto von deutschem Raser

Von t-online
Aktualisiert am 04.08.2014Lesedauer: 1 Min.
Bei Raserei kennen Schweizer Behörden keine MildeVergrößern des BildesBei Raserei kennen Schweizer Behörden keine Milde (Quelle: (Symbolfoto: Imago))
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Das tut richtig weh: Weil ein Fahrer mit 215 Kilometern pro Stunde über eine Schweizer Autobahn raste, ist der Mann jetzt sein teures Auto los. "Das Fahrzeug wurde gemäß Schweizer Verkehrsgesetz eingezogen", sagte eine Sprecherin der Kantonspolizei Aargau. Zudem wurde der 59-Jährige von einen Staatsanwalt verhört.

Erlaubt sind auf Schweizer Autobahnen maximal 120 Stundenkilometer. Der Fahrer war mit seinem Mercedes am Sonntag auf der Autobahn A1 nahe der Ortschaft Spreitenbach (Kanton Aargau) gestoppt worden.

Raser fast 100 km/h zu schnell

Die Radarmessung zeigte laut Polizei, dass der Mann nach Abzug der Toleranzschwelle (7 km/h) 88 Kilometer pro Stunde zu schnell fuhr.

Wer auf Schweizer Autobahnen mit mehr als 80 km/h über der erlaubten Höchstgeschwindigkeit unterwegs ist, wird amtlich als "Raser" eingestuft. Die Beschlagnahme des Fahrzeugs ist dann gesetzlich vorgeschrieben - neben hohen Geld- oder im Extremfall sogar Gefängnisstrafen.

Fahrzeug kann zurückgekauft werden

Ob der Fahrer wieder an seinen Wagen kommt, ist ungewiss: Es könne sein, dass der Schweizer Staat das Fahrzeug weiterverkauft, sagte eine Polizeisprecherin gegenüber "Spiegel Online". Es bestünde aber auch die Möglichkeit, dass der Raser sein Auto zurückkaufen könne.

Im Vergleich zu den Bußgeldern in Deutschland klingt diese Strafe drakonisch. Allerdings wäre bei einer Tempoüberschreitung außerorts von über 70 km/h auch in Deutschland eine hohe Strafe fällig. Dem Fahrer würden drei Monate Fahrverbot drohen, eine Geldbuße von 600 Euro sowie zwei Punkte in Flensburg.

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