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Auto | Bußgeld! Weshalb eine grüne Ampel nicht immer freie Fahrt bedeutet


Grüne Ampel – wann Sie trotzdem stoppen müssen


Aktualisiert am 12.11.2023Lesedauer: 2 Min.
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Für diesen Beitrag haben wir alle relevanten Fakten sorgfältig recherchiert. Eine Beeinflussung durch Dritte findet nicht statt.

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Grüne Ampel: Sie bedeutet nicht immer, dass Sie gleich losfahren sollten.Vergrößern des Bildes
Grüne Ampel: Sie bedeutet nicht immer, dass Sie gleich losfahren sollten. (Quelle: imagebroker/imago-images-bilder)

Zeigt die Ampel grünes Licht, senkt sich der Gasfuß. Schließlich haben wir dann als Autofahrer freie Fahrt. Das stimmt aber nicht immer.

Wer eine rote Ampel überfährt, muss mit einer saftigen Strafe rechnen: Bis zu 360 Euro werden dann unter Umständen fällig. Hinzu kommen zwei Punkte in Flensburg und ein Monat Fahrverbot.

Kreuzung zustellen kann Bußgeld kosten

Aber auch wenn Sie bei Grün einfach losfahren, sind Sie vor einer Geldbuße nicht sicher. Denn selbst dann dürfen Sie nicht sofort in die Kreuzung oder Einmündung einfahren, wenn es absehbar ist, dass Sie wegen des stockenden Verkehrs warten müssen. Dann würden Sie nämlich das Vorankommen auf anderen Spuren behindern, sobald dort die Lampe auf Grün springt. Ein Verstoß ist eine Ordnungswidrigkeit und kann Ihnen eine Geldbuße von 20 Euro einbringen.

Wenn es an einer größeren Kreuzung aber nicht absehbar ist, dass der Verkehr plötzlich ins Stocken kommt, haben Sie keine Strafe zu befürchten.

Ampel springt auf Rot – was tun?

Auch das ist eine alltägliche Situation: Sie wollen links abbiegen und fahren bei grüner Ampel über die Haltelinie. Dort warten Sie, bis die vorausfahrenden Autos abbiegen – und in der Zwischenzeit zeigt die Ampel Rot. Was tun?

Der beste Rat in dieser Situation: Wenn Sie es nicht mehr über die Kreuzung schaffen, bewahren Sie Ruhe und bleiben Sie einfach stehen. Wenn Sie nun nämlich das Auto hastig zurücksetzen, gefährden Sie Fußgänger und Radfahrer.

Falls Sie aber zu weit vorgefahren sind, sollten Sie versuchen, noch abzubiegen, ohne den Querverkehr zu behindern. Ein Bußgeld müssen Sie übrigens nicht befürchten, wenn die Ampel nach Ihrer Einfahrt in die Kreuzung auf Rot springt.

"Bei Rot hier halten" – aber wo genau?

An einigen Kreuzungen gibt es neben der Ampel außerdem ein Schild "Bei Rot hier halten" und eine vorgezogene Haltelinie. Dann sollen Sie also nicht direkt an der Ampel stoppen, sondern einige Meter davor. Die Markierung zu ignorieren, ist in diesem Fall keine Ordnungswidrigkeit, sagt der Automobilclub Kraftfahrer-Schutz (KS). Sie diene nämlich lediglich als Empfehlung.

Trotzdem ist es ratsam, den Hinweis grundsätzlich zu beachten. Andernfalls könnte Ihr Auto zu weit vorn stehen. Wenn es dann nachweislich andere Verkehrsteilnehmer aus einer Querstraße behindert, verletzen Sie nämlich unter Umständen Ihre Sorgfaltspflicht. Und das könnte Ihnen ein Verwarngeld in Höhe von 20 Euro einbringen. Wenn es dann auch noch zu einem Unfall kommt, könnte man Ihnen eine Teilschuld zusprechen.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
  • Verkehrsclub ADAC
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