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Sorgfaltspflicht beim Autofahren: Wenn Schuhe schuldig sind


Sorgfaltspflicht an den Pedalen
Wenn die Schuhe schuldig sind

mid, Wenn die Schuhe schuldig sind

06.05.2017Lesedauer: 1 Min.
Flipflops sind am Steuer nicht grundsätzlich verboten.Vergrößern des BildesFlipflops sind am Steuer nicht grundsätzlich verboten. (Quelle: Jens Kalaene/dpa-bilder)
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Barfuß im Regen – das geht immer. Doch wie sieht das eigentlich im Straßenverkehr aus? Darf man mit nackten Füßen oder lässigen Flipflops überhaupt Autofahren?

Natürlich nicht, denken jetzt viele. Doch das ist ein Irrtum. Anders als viele glauben, sind Flipflops, Clogs oder hohe Absätze am Steuer erlaubt. Die Straßenverkehrsordnung (StVO) schreibt Autofahrern kein bestimmtes Schuhwerk vor. Deshalb droht Schlappenträgern und Barfußfahrern bei einer Verkehrskontrolle auch kein Bußgeld.

Sorgfaltspflicht: Wenn die Schuhe schuldig sind

Ganz so sicher sollten sich Barfußfahrer dennoch nicht fühlen. Die Gerichte können das Tragen von Flipflops oder High Heels als Verstoß gegen die Sorgfaltspflicht auslegen.

Sind solche Schuhe oder fehlendes Schuhwerk nachweislich die Ursache eines Unfalls, etwa weil sich ein Flipflop hinter einem Pedal verkeilt hat oder der Fuß vom Bremspedal abgerutscht ist, können dem Fahrer laut der Experten des D.A.S. Leistungsservices ein hohes Bußgeld oder sogar strafrechtliche Folgen blühen.

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