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ADAC warnt vor Abzocke nach Unfall im Ausland


Hunderttausende betroffen
ADAC warnt vor Abzocke nach Unfall im Ausland

dpa, Matthias Brunnert

Aktualisiert am 25.01.2018Lesedauer: 2 Min.
Abzocke nach Auslandsunfall: Die Forderungen kommen zumeist aus Kroatien, Italien, Ungarn oder Großbritannien. (Symbolbild)Vergrößern des BildesAbzocke nach Auslandsunfall: Die Forderungen kommen zumeist aus Kroatien, Italien, Ungarn oder Großbritannien. (Symbolbild) (Quelle: photothek/imago-images-bilder)
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Im Ausland falsch geparkt oder aus Versehen ein paar Euro Maut nicht bezahlt: Das kann teuer werden. Autoclubs und Anwälte beklagen, dass deutsche Autofahrer immer öfter abgezockt werden.

Immer mehr Autofahrer in Deutschland werden nach Verkehrsverstößen im Ausland von dubiosen Inkassofirmen abgezockt. Das beklagen Autoclubs und Verkehrsanwälte. "Die Betroffenen werden aufgefordert, zum Teil hohe dreistellige Beträge zu bezahlen, weil sie irgendwann einmal fünf Euro Maut nicht bezahlt oder falsch geparkt haben", sagt der ADAC-Jurist Markus Schäpe.

Hunderttausende deutsche Autofahrer betroffen

Die Forderungen kämen zumeist aus Kroatien, Italien, Ungarn oder Großbritannien, sagt Schäpe dem Redaktionsnetzwerk Deutschland. Das Ganze habe sich in den vergangenen drei, vier Jahren zu einem Massenphänomen entwickelt, so der ADAC-Jurist. Mittlerweile seien jährlich Zehntausende, wenn nicht sogar Hunderttausende deutsche Autofahrer betroffen. "Und was da zum Teil verlangt wird, ist mehr als befremdlich", sagt Schäpe.

Kay Nehm, Präsident des Verkehrsgerichtstages (VGT), sprach von einer "besorgniserregenden Situation". Er nannte als Beispiel einen ursprünglich nur 20 Euro teuren Verkehrsverstoß in Kroatien, für den später einschließlich Gebühren 300 Euro bezahlt werden sollten.

Den Hintergrund der Entwicklung sieht der Deutsche Anwaltverein (DAV) darin, dass ausländische Kommunen ihre rechtskräftigen Bußgeldbescheide in Deutschland nach derzeitigem EU-Recht nur vollstrecken können, wenn die Geldbuße 70 Euro überschreitet. Kleinere Verstöße wie Falschparken blieben daher oft folgenlos.

Inkassounternehmen sollen Forderungen durchsetzen

"Dies wollen die Urlaubsorte nicht weiter hinnehmen, und sie versuchen, Knöllchen und Mautzahlungen auf dem zivilrechtlichen Inkassoweg durchzusetzen", sagt Rechtsanwältin Verena Bouwmann von der DAV-Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht. Die Inkassogebühren seien aber oft überhöht und die Rechtsbehelfsmöglichkeiten wenig transparent.

Zudem seien die Forderungen vielfach kaum nachzuvollziehen, meint auch ADAC-Jurist Schäpe. Denn die Verstöße lägen oftmals schon Jahre zurück. "Und keiner hebt zum Beispiel Mautbelege solange auf."

Hinzu komme, dass viele Inkassobüros "mit Amtsanmaßung" agierten. Er nennt als Beispiel ein privates Büro, dass fälschlich den Briefkopf einer italienischen Stadt verwendete, um dem Schreiben einen amtlichen Anstrich zu geben. "So etwas kann man nicht hinnehmen", sagt VGT-Präsident Nehm.

"Überzogene Gebührenforderungen auf keinen Fall begleichen"

Gehe man von einem Bußgeld im klassischen Sinn aus, sei ein Inkassounternehmen im übrigen gar nicht zuständig, meint der Autoclub ACE. Die Forderungen könnten schon aus diesem Grund angezweifelt und bestritten werden. "Man sollte überzogene Gebührenforderungen auf keinen Fall begleichen", rät auch Schäpe.

Das Geld lande nämlich zum überwiegenden Teil nicht in den ausländischen Kommunen, die möglicherweise einen berechtigten Anspruch hätten, sondern bei den Inkassobüros. "Die Grundforderung dagegen sollte man begleichen", sagt ADAC-Experte Schäpe. "Jedenfalls wenn sie berechtigt ist."

Quelle:
- dpa

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