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Parkscheibe einstellen: Bei falscher Farbe droht Bußgeld


Beim Supermarktbesuch droht schnell ein Knöllchen

dpa, ts

Aktualisiert am 16.10.2022Lesedauer: 4 Min.
Parkscheibe: Es droht eine Strafgebühr, wenn Autofahrer beim Parken die Parkscheibe vergessen.Vergrößern des BildesParkscheibe: Es droht eine Strafgebühr, wenn Autofahrer beim Parken die Parkscheibe vergessen oder sie nicht richtig einstellen. (Quelle: eibesand/getty-images-bilder)
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Eine Parkscheibe zeigt lediglich an, seit wann Sie einen Parkplatz belegen? Das ist falsch – die Scheibe hat die Funktion eines Verkehrszeichens.

Die Straßenverkehrsordnung (StVO) regelt genau, wie eine Parkscheibe auszusehen hat – und wie sie zu verwenden ist. Was Sie über Parkscheiben wissen sollten.

Parkscheibenpflicht beim Supermarkt

Für zerstreute Autofahrer kann der Supermarktbesuch mit einem Knöllchen enden. Auf den Parkplätzen einiger Ketten werden für das Vergessen der Parkscheibe bis zu 30 Euro Strafgebühr fällig.

Zwar müssen Schilder auf die Parkscheibenpflicht hinweisen. Sie sind aber häufig leicht zu übersehen. Manche private Pächter kontrollieren Verstöße. Dauerparker, die möglicherweise gar nicht im Supermarkt einkaufen, sollen damit abgeschreckt werden.

Rechtlich ist diese Knöllchenpraxis zulässig – Ignorieren und Aussitzen bringt darum nichts und verursacht höchstens noch mehr Kosten. Stattdessen sollten Betroffene schriftlich Widerspruch einlegen oder direkt mit Knöllchen und Kassenbon in den Supermarkt zurückgehen und um Kulanz bitten.

Übrigens: Die Halterhaftung gilt auf privaten Parkplätzen nicht. Es muss also nachgewiesen werden, wer zum Zeitpunkt des Parkverstoßes das Auto gefahren hat – denn nur der Fahrer ist haftbar. Das aber dürfte in vielen Fällen schwierig sein.

StVO regelt Benutzung der Parkscheibe

Die Straßenverkehrsordnung (StVO) ist eine Rechtsverordnung, die sämtliche Regeln für die Teilnehmer am Straßenverkehr festlegt. §13 StVO regelt in diesem Zusammenhang die Nutzung der "Einrichtungen zur Überwachung der Parkzeit" wie Parkuhren, Parkscheinautomaten oder Parkscheiben.

§13 Abs. 2 StVO erlaubt das Parken mit Parkscheibe nur für die Zeit, die auf dem jeweiligen Verkehrszeichen angegeben ist und nur insoweit das Fahrzeug eine von außen gut lesbare Parkscheibe hat. Einen konkreten Platz für die Parkscheibe im Fahrzeug, etwa hinter der Frontscheibe, schreibt der Gesetzgeber nicht vor. Das OLG Naumburg sah in einem verhandelten Fall (Az: 1 Ss (Bz) 132/97) zum Beispiel keinen Grund zur Beanstandung, dass sich die Parkscheibe an der linken hinteren Scheibe im Auto befand.

Es ist aber natürlich wichtig, dass die Parkscheibe von außen gut sichtbar ist. Um Ärger zu vermeiden, ist die Ablage der Scheibe auf dem Armaturenbrett ratsam.

Brauche ich eine Parkscheibe am Motorrad?

Was machen aber Motorradfahrer? Auch sie benötigen eine Parkscheibe. Ein handgeschriebener Zettel mit der Ankunftszeit wird laut ADAC in aller Regel nicht akzeptiert. Biker können aber ein gelochtes Exemplar einer Parkscheibe mit einem Kabelbinder am Motorrad befestigen.

Uhrzeit: Wie stelle ich Parkscheiben richtig ein?

Beim Einstellen der Uhrzeit gilt: Es wird aufgerundet. Der weiße Pfeil muss immer auf die halbe Stunde nach der Ankunftszeit zeigen. Wer also um 13.04 Uhr einparkt, stellt die Parkscheibe auf 13.30 Uhr ein; wer um 8.36 Uhr ankommt, dreht die Scheibe auf 9 Uhr. Ab diesem Zeitpunkt gilt dann die maximale Höchstparkzeit, die am Parkplatz angegeben ist.

Steht der Zeiger zwischen zwei Markierungen, etwa auf einer Viertelstunde, riskieren Autofahrer ein Bußgeld. "Streng genommen ist das ein Gesetzesbruch", heißt es beim ADAC. Die Straßenverkehrsordnung regelt in §13, dass die kleine Parktafel nur dann gültig ist, wenn "der Zeiger der Scheibe auf den Strich der halben Stunde eingestellt ist, die dem Zeitpunkt des Anhaltens folgt." Ein Verwarnungsgeld ab zehn Euro ist möglich.

Welche Bußgelder drohen?

Ebenfalls problematisch ist das Nachjustieren der Parkscheibe. Nach der abgelaufenen Zeit zum Parkplatz zurückzukehren und den Zeiger einfach eine Stunde weiterzudrehen, entspricht dem Parken ohne Parkscheibe.

Mit welchen Verwarnungsgebühren müssen Autofahrer rechnen? Wenn Autofahrer die vorgeschriebene Zeit um 30 Minuten überziehen, werden 10 Euro fällig, bei einer Stunde 15 Euro. Bei bis zu zwei Stunden drohen 20 Euro Strafe, bis zu drei Stunden 25 Euro und bei mehr als drei Stunden 30 Euro. So regelt es der Bußgeldkatalog.

Dauer Gebühr
bis zu 30 Minuten 10 Euro
bis zu einer Stunde 15 Euro
bis zu zwei Stunden 20 Euro
bis zu drei Stunden 25 Euro
mehr als drei Stunden 30 Euro

Verlängern können Autofahrer die Parkzeit dennoch – wenn sie ihren Wagen einmal um den Block fahren. Entscheidend ist laut ADAC, dass ein neuer Parkvorgang eingeleitet wird. Aber Vorsicht: Es reicht nicht, den Wagen in der Parklücke ein paar Zentimeter vor- und zurückzufahren. Andere Autofahrer müssen eine reale Chance haben, den Stellplatz zu bekommen.

StVO legt das Format einer Parkscheibe fest

Darüber hinaus gibt die StVO genau vor, wie eine Parkscheibe auszusehen hat: Das Format ist auf 150 Millimeter in der Höhe und 110 Millimeter in der Breite festgelegt. Die Farbe muss Blau sein – allerdings nicht irgendein Blau, sondern es muss genau der Farbton sein, der auch für reguläre Verkehrszeichen verwendet wird. Die Schriftart des "P" ist genauso festgelegt wie die Größe des Ausschnitts, in dem die Uhrzeit abzulesen ist. Genaueres lässt sich dem Musterbild 318 der StVO entnehmen.

Knöllchen für pinkfarbene Parkscheibe

Gesetzeshüter beharren oft auf der korrekten Auslegung des Gesetzestextes und belegen einen Verstoß mit einer Geldstrafe. So bekam eine Autofahrerin ein Knöllchen in Höhe von fünf Euro wegen Falschparkens. Aber nicht etwa, weil sie die zulässige Parkdauer überschritten hatte, sondern weil sie eine pinkfarbene Parkscheibe hinter die Frontscheibe legte, auf der "bin shoppen" aufgedruckt war.

Die Ordnungshüter begründeten ihren Bußgeldbescheid mit einem Verstoß gegen die Vorgaben des §13 Abs. 2 StVO. Auf Parkscheiben in anderen Farben sollten Sie also unbedingt verzichten, wenn Sie nicht das Risiko eingehen wollen, ein Knöllchen zu bekommen.

Sind digitale Parkscheiben zulässig?

Elektronische Parkscheiben sind auch zulässig. Sie müssen laut ADAC aber einige Bedingungen erfüllen:

  • Eine Typengenehmigung muss erteilt sein.
  • Nach dem Abstellen des Fahrzeugmotors darf sie ihre Einstellung nicht ändern und sie muss gegen jegliche Eingriffe gesichert sein.
  • Auf der Vorderseite muss sie eine Abbildung des Verkehrszeichens 314 tragen und
  • über dem Display muss das Wort "Ankunftszeit" stehen.
  • Im Display ist eine 24-Stunden-Zeitangabe mit einer Zahlenhöhe von mindestens 2 Zentimetern.
  • Sie muss von außen gut lesbar sein.

Parkscheibe vergessen – Knöllchen droht

Wer gar keine Parkscheibe zur Hand hat, muss sich übrigens ebenfalls mit einem Knöllchen wegen Falschparkens anfreunden können. Ein Zettel, auf dem Sie Ihre Ankunftszeit notieren, wird in der Regel nicht als gültige Parkscheibe akzeptiert.

Wo kann man Parkscheiben kaufen?

Eine Parkscheibe können Sie fast überall kaufen – zum Beispiel an Tankstellen, in Werkstätten oder Baumärkten. Es gibt sie schon für unter einen Euro. Oft gibt es Parkscheiben aber auch als Werbegeschenk. Manche Modelle können auch als Eiskratzer verwendet werden.

Verwendete Quellen
  • Eigene Recherche
  • Mit Material der Nachrichtenagentur dpa
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