28.01.2013, 14:10 Uhr
Krafträder (Zweiräder, auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 cm3 oder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h. Darüber hinaus dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leistung von mehr als 15 kW.
Führerschein muss alle 15 Jahre neu beantragt werden.
Man darf diese Führerscheinklasse ab einem Alter von 24 Jahren direkt erwerben. Unter 24 Jahren muss man zumindest zwei Jahre im Besitz der Führerscheinklasse A2 (ab 18 Jahren) sein. für dreirädrige Fahrzeuge darf man diese Führerscheinklasse ab einem Alter von 21 Jahren erwerben.
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Beinhaltet die Führerscheinklassen A1, A2 und AM.
ca. 1300 € - 1600 €
Sofern man (bis maximal zwei Jahre) zuvor, die Führerscheinklasse A1 oder A2 erworben hat, entfällt die theoretische Prüfung.
Alte Führerscheinklasse A (bis einschließlich 18.01.2013)
28.01.2013, 14:10 Uhr
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