28.01.2013, 13:55 Uhr
Kraftfahrzeuge - ausgenommen Krafträder - mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3.500 kg und mit nicht mehr als acht Fahrgastplätzen außer dem Fahrersitz (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg). Darüber hinaus muss der Führerschein alle 15 Jahre neu beantragt werden.
In Verbindung mit Nachweis einer Grundqualifikation (nach dem Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz): ab 18 Jahre. Ansonsten ab 21 Jahren. Voraussetzung ist außerdem der Besitz der Führerscheinklasse B/ BE. Es handelt sich um einen befristeten Führerschein bei dem man alle 5 Jahre ein ärztliches Gutachten und eine augenärztliche Untersuchung nachweisen muss.
Beinhaltet die Führerscheinklasse C1. Darüber hinaus, auch die Führerscheinklassen L und AM, da Voraussetzung des Erwerbs der Führerscheinklasse C, die Führerscheinklasse B / BE ist.
ca. 2600 € - 3100 €
Alte Führerscheinklasse C (bis einschließlich 18.01.2013)
28.01.2013, 13:55 Uhr
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