28.01.2013, 13:30 Uhr
Kraftfahrzeuge - ausgenommen Krafträder - mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3.500 kg, aber nicht mehr als 7.500 kg und mit nicht mehr als acht Fahrgastplätzen außer dem Fahrersitz (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg). Darüber hinaus muss der Führerschein alle 15 Jahre neu beantragt werden.
Man darf diese Führerscheinklasse ab 18 Jahre erwerben. Ab einem Alter von 50 Jahren ist dieser Führerschein auf 5 Jahre befristet. Danach muss man eine ärztliche Untersuchung und ein augenärztliches Gutachten bestehen.
Beinhaltet die Führerscheinklassen L und AM (da Führerscheinklasse B Voraussetzung ist)
ca. 2500 € bis 3000 €
Alte Führerscheinklasse C1 (bis einschließlich 18.01.2013)
28.01.2013, 13:30 Uhr
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