07.02.2012, 16:49 Uhr
Kraftfahrzeuge der Klassen B, C,C1,D oder D1 mit Anhängern mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg. In der Führerscheinklasse B liegt das zulässige Gesamtgewicht des Anhängers bei maximal 3.500 kg; bei den Klassen C1E und D1E dürfen die zulässige Gesamtmasse der Kombination 12.000 kg und die zulässige Gesamtmasse des Anhängers die Leermasse des Zugfahrzeugs nicht übersteigen; bei der Klasse D1E darf der Anhänger nicht zur Personenbeförderung verwendet werden.
nur in Verbindung mit Klasse B, C, C1, D oder D1 zu erwerben. Daher Alter des Erwerbs abhängig vom zugehörigen Führerschein.
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je nach zugehörigem Führerschein zwischen 300 € - 600 €
Alte Führerscheinklasse E (bis einschließlich 18.01.2013)
07.02.2012, 16:49 Uhr
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