28.01.2013, 13:36 Uhr
Zwei- und Dreirädrige Kleinkrafträder (Krafträder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h, mit einer elektrischen Antriebsmaschine von max. 4 kW Leistung oder einem Verbrennungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm3. Fahrräder mit Hilfsmotor (Krafträder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und einer elektrischen Antriebsmaschine oder einem Verbrennungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm3, die zusätzlich hinsichtlich der Gebrauchsfähigkeit die Merkmale von Fahrrädern aufweisen). Sowie vierrädrige Leichtkraftfahrzeugen deren Leermasse nicht mehr als 350 kg beträgt (exkl. Masse der Batterien im Falle eines Elektrofahrzeuges).
Darüber hinaus muss der Führerschein alle 15 Jahre neu beantragt werden.
Die Führerscheinklasse kann ab 16 Jahre erworben werden.
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beinhaltet die Führerscheinklasse Mofa.
500 € - 800 €
Alte Führerscheinklasse M (bis einschließlich 18.01.2013)
Alte Führerscheinklasse S (bis einschließlich 18.01.2013)
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