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Führerscheinklasse T (Führerscheinklasse der Zugmaschinen und Traktoren)

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Führerscheinklasse T - Zugmaschinen/Traktor

07.02.2012, 16:46 Uhr

Beschreibung:

Zugmaschinen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 60 km/h. Selbstfahrende Arbeitsmaschinen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h, die jeweils nach ihrer Bauart zur Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden (jeweils auch mit Anhängern).

Voraussetzungen:

Wenn das Fahrzeug auf maximal 40 km/h begrenzt ist darf man mit 16 Jahren die Klasse erwerben. Ansonsten gilt: ab 18 Jahre. Es handelt sich hierbei um einen unbefristeten Führerschein

Zusatzqualifikation:

-

Inklusivklassen:

Sind die Führerscheinklassen L und AM

Kosten:

ca. 700 € - 900 € je nach Region

Alte Führerscheinklasse T (bis einschließlich 18.01.2013)

07.02.2012, 16:46 Uhr

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