07.02.2012, 16:46 Uhr
Zugmaschinen, die nach ihrer Bauart zur Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden, mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h und Kombinationen aus diesen Fahrzeugen und Anhängern, wenn sie mit einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h geführt werden. Sowie selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Stapler und andere Flurförderzeuge jeweils mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h und Kombinationen aus diesen Fahrzeugen und Anhängern. Darüber hinaus muss der Führerschein alle 15 Jahre neu beantragt werden.
Diese Führerscheinklasse kann ab 16 Jahre erworben werden.
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beinhaltet keine anderen Führerscheinklassen
Da nur theoretische Ausbildung recht preisgünstig mit ca. 120 € - 250 €
Alte Führerscheinklasse L (bis einschließlich 18.01.2013)
07.02.2012, 16:46 Uhr
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