28.01.2013, 14:06 Uhr
Krafträder der Klasse A mit einer Nennleistung von nicht mehr als 35 kW (Leichtkrafträder). Neu hinzu kommt ab 2013 ein Verhältnis von Leistung/Leergewicht von nicht mehr als 0,2 kW/kg. Führerschein muss alle 15 Jahre neu beantragt werden.
ab 18 Jahren
-
Beinhaltet die Führerscheinklasse AM und A1.
Neu geschaffene Führerscheinklasse aber wohl ähnliche hohe Kosten wie für die Führerscheinklasse A.
Also ca. 1300 € - 1600 €
Bei Besitz der Führerscheinklasse A1 (max. 2 Jahre vor Erwerb der Führerscheinklasse A2) entfällt die theoretische Prüfung.
Alte Führerscheinklasse A - beschränkt (bis einschließlich 18.01.2013)
28.01.2013, 14:06 Uhr
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