Grundsätzlich ist es auch zulässig, das Auto eines Bekannten zu mieten. Allerdings ersetzt die Kfz-Versicherung dann maximal 50 Prozent der Kosten, die bei einer Leihwagenfirma angefallen wären. Wer nicht ständig auf das Auto angewiesen ist, kann sich auch für den Nutzungsausfall entscheiden. Dieser wird für jeden Tag gewährt, den sich das eigene Fahrzeug in der Reparatur befindet. Entscheidend ist die tatsächliche Dauer und nicht die vom Gutachter geschätzte Zeit.