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Auto - bei jeder Witterung die richtige Beleuchtung


Auto - bei jeder Witterung die richtige Beleuchtung

Wann muss ich Licht einschalten? Grundsätzlich, erläutert Rechtsanwalt Winter, müssten die "Beleuchtungseinrichtungen" - wie es im Juristendeutsch heißt - eines Fahrzeugs bei Dämmerung, Dunkelheit oder Sichtverhältnissen, die es sonst erfordern, benutzt werden. Im Klartext: Lieber eher als zu spät zum Lichtschalter greifen. (
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Wann muss ich Licht einschalten? Grundsätzlich, erläutert Rechtsanwalt Winter, müssten die "Beleuchtungseinrichtungen" - wie es im Juristendeutsch heißt - eines Fahrzeugs bei Dämmerung, Dunkelheit oder Sichtverhältnissen, die es sonst erfordern, benutzt werden. Im Klartext: Lieber eher als zu spät zum Lichtschalter greifen.

Darf ich nur mit Standlicht fahren? Hier ist die Aussage des Rechtsanwalts eindeutig: "Mit Standlicht allein darf niemals gefahren werden", nennt der Rechtsanwalt eine weitere, oftmals vernachlässigte Regel. (
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Darf ich nur mit Standlicht fahren? Hier ist die Aussage des Rechtsanwalts eindeutig: "Mit Standlicht allein darf niemals gefahren werden", nennt der Rechtsanwalt eine weitere, oftmals vernachlässigte Regel.

Tagfahrleuchten dürfen tagsüber bei normalen Sichtverhältnissen eingesetzt werden. Spezielle Tagfahrleuchten müssen aber gemäß der technischen Vorschrift ECE-R 87 genehmigt sein und tragen die Buchstaben "RL" (Running Light) auf der Streuscheibe. Beim Einschalten der Fahrzeugbeleuchtung (Abblendlicht) sollten Tagfahrlichter erlöschen oder gedimmt weiter leuchten. (
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Tagfahrleuchten dürfen tagsüber bei normalen Sichtverhältnissen eingesetzt werden. Spezielle Tagfahrleuchten müssen aber gemäß der technischen Vorschrift ECE-R 87 genehmigt sein und tragen die Buchstaben "RL" (Running Light) auf der Streuscheibe. Beim Einschalten der Fahrzeugbeleuchtung (Abblendlicht) sollten Tagfahrlichter erlöschen oder gedimmt weiter leuchten.

Nebelschlussleuchten dürfen ausschließlich bei Nebel benutzt werden dürfen und auch nur dann, wenn durch Nebel die Sichtweite weniger als 50 Meter beträgt. "Die verbreitete Unsitte, bei Regen oder Schneefall die Nebelschlussleuchte einzuschalten, ist definitiv verboten", betont Rechtsanwalt Winter. Ein Verwarngeld in Höhe von 35 Euro droht. (
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Nebelschlussleuchten dürfen ausschließlich bei Nebel benutzt werden dürfen und auch nur dann, wenn durch Nebel die Sichtweite weniger als 50 Meter beträgt. "Die verbreitete Unsitte, bei Regen oder Schneefall die Nebelschlussleuchte einzuschalten, ist definitiv verboten", betont Rechtsanwalt Winter. Ein Verwarngeld in Höhe von 35 Euro droht.

"Falls durch Nebel, Schneefall oder Regen die Sicht erheblich beeinträchtigt ist, ist am Tage zwingend Abblendlicht einzuschalten", erläutert Winter und fügt hinzu: "Nur bei derartigen Witterungsverhältnissen darf man Nebelscheinwerfer zusätzlich einschalten." Benutzt man die Nebelscheinwerfer, genüge laut Straßenverkehrsordnung (StVO) statt des Abblendlichts die zusätzliche Benutzung des Standlichts. (
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"Falls durch Nebel, Schneefall oder Regen die Sicht erheblich beeinträchtigt ist, ist am Tage zwingend Abblendlicht einzuschalten", erläutert Winter und fügt hinzu: "Nur bei derartigen Witterungsverhältnissen darf man Nebelscheinwerfer zusätzlich einschalten." Benutzt man die Nebelscheinwerfer, genüge laut Straßenverkehrsordnung (StVO) statt des Abblendlichts die zusätzliche Benutzung des Standlichts.

Fernlicht: "Ist eine Straße durchgehend und ausreichend beleuchtet, darf man auf ihr nicht mit Fernlicht fahren", sagt Winter. Komme ein Fahrzeug entgegen, müsse rechtzeitig abgeblendet werden. Dies gelte ebenfalls, wenn ein Fahrzeug mit geringem Abstand vor einem fahre oder wenn es sonst die Sicherheit des Verkehrs auf oder neben der Straße erfordere. (
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Fernlicht: "Ist eine Straße durchgehend und ausreichend beleuchtet, darf man auf ihr nicht mit Fernlicht fahren", sagt Winter. Komme ein Fahrzeug entgegen, müsse rechtzeitig abgeblendet werden. Dies gelte ebenfalls, wenn ein Fahrzeug mit geringem Abstand vor einem fahre oder wenn es sonst die Sicherheit des Verkehrs auf oder neben der Straße erfordere.




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