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Kann ich meine Leasingrate von der Steuer absetzen?


Nutzungszweck entscheidend
Kann ich meine Leasingrate von der Steuer absetzen?

fs (CF)

Aktualisiert am 02.07.2012Lesedauer: 2 Min.
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Gewerbliche Nutzer können Leasingraten steuerlich absetzenVergrößern des Bildes
Gewerbliche Nutzer können Leasingraten steuerlich absetzen (Quelle: Kolvenbach/imago-images-bilder)

Ob Sie Ihre Leasingraten für das Auto von der Steuer absetzen können oder nicht, hängt vom Nutzungszweck des Fahrzeugs ab. Wer den Wagen geschäftlich nutzt, ist steuerlich beim Leasing klar im Vorteil.

Selbstständige können Leasingraten von der Steuer absetzen

Das Leasing von Fahrzeugen jeder Art ist vor allem bei Unternehmern populär, da das Finanzierungsmodell vor allem einen Liquiditätsgewinn bedeutet: Die Anschaffungskosten des Fuhrparks müssen nicht von vornherein entrichtet werden, sondern können auf einen langen Zeitraum – in der Regel mehrere Jahre – gestreckt werden. Die Leasingraten können zudem steuerlich geltend gemacht werden, so das "Handelsblatt". Nach Ablauf des Leasingvertrags werden die Fahrzeuge entweder zurückgegeben oder durch eine Restrate übernommen.

Auch für Privatpersonen kann sich die Abgeltung über Leasingraten lohnen. Allerdings nur dann, wenn Sie das geleaste Fahrzeug als Selbstständiger in erster Linie beruflich nutzen. Die Raten können Sie dann ohne Weiteres von der Steuer absetzen, berichtet "mobile.de". Konkret werden die Aufwendungen in voller Höhe als Betriebsausgabe geltend gemacht, was den Gewinn entsprechend mindert.

Für Privatpersonen eher uninteressant

Privatpersonen, die das Fahrzeug ohne geschäftlichen Bezug nutzen, können die Leasingrate hingegen nicht von der Steuer absetzen. Dementsprechend ist es nicht weiter verwunderlich, dass ein solches Finanzierungsmodell vor allem für Gewerbetreibende von Interesse ist. Nicht zuletzt aus diesem Grund bieten viele Gesellschaften ihre Leasingangebote vornehmlich für Unternehmer an.

Ob sich der Abschluss eines Leasingvertrags wirklich dauerhaft lohnt, hängt allerdings nicht ausschließlich von der steuerlichen Absetzbarkeit ab. Sie sollten vielmehr immer die Gesamtkosten im Blick behalten, die sich aus Faktoren wie der Anzahlung, der Restrate am Ende des Leasingzeitraums sowie in positiver Hinsicht beispielsweise einer inbegriffene Kfz-Versicherung zusammensetzen.

Vorteile beim Leasing eines Autos

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