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Grundsätze des Leasing: Was Sie beachten sollten


Grundsätze des Leasing: Was Sie beachten sollten

mb (CF)

Aktualisiert am 02.07.2012Lesedauer: 2 Min.
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Nur wer die Grundsätze des Leasings kennt, kann beurteilen, ob er auch als Privatkunde von dem liquiditätsschonenden Modell profitieren kann. Denn eigentlich lohnt sich dieses vor allem für Geschäftskunden, welche die Leasingraten steuerlich geltend machen können.

Erster Schritt: Das System verstehen

Einer der wichtigsten Grundsätze beim Leasingmodell ist es, zu verstehen, was es von anderen Formen der Fahrzeugbeschaffung unterscheidet. Denn viele wissen nicht, dass es sich beim Leasing nicht um ein klassisches Finanzierungsmodell handelt. Während Sie bei einer Ratenfinanzierung gleich mit der ersten Rate Eigentümer des Fahrzeuges werden, handelt es sich beim Leasing vielmehr um ein Leihgeschäft, bei dem Sie bloß Mieter sind. Das Auto bleibt Eigentum der Leasing-Gesellschaft. Für Anzahlung und Ratenzahlungen erhalten Sie also keinen Gegenwert von Dauer.

Über die Dauer der vorher festgelegten Vertragslaufzeit zahlen Sie monatliche Leasingraten. Die Höhe der Raten wird maßgeblich von der Anzahlung beeinflusst, die Sie zu Vertragsbeginn zu leisten haben. Je höher diese ausfällt, desto niedriger die Monatsraten. Die Höhe der Raten ist anschließend fix, weshalb Sie diesbezüglich nicht mit einer unerwarteten Kostensteigerung rechnen müssen. Ebenfalls Einfluss auf die Höhe der Raten hat der Restwert, also der kalkulierte Wert des Autos nach Ende der Vertragslaufzeit. Wird dieser unangemessen niedrig angesetzt, wirkt sich dies negativ auf die Höhe der monatlichen Leasingraten aus.

Leasing-Grundsätze: Die böse Überraschung am Schluss?

Doch selbst wenn das Angebot günstig klingt, sollten Sie Ihre Grundsätze nicht über Bord werfen und nach wie vor sorgfältig prüfen, ob Leasing das richtige Modell für Sie ist, um sich einen Neuwagen anzuschaffen. Denn das "dicke Ende" wartet beim Leasing traditionell am Schluss: Läuft der Vertrag aus, müssen Sie das geleaste Fahrzeug zurückgeben, das lediglich eine vertragsgemäße Abnutzung aufweisen darf. In der Regel zählen hierzu auch kleinere Kratzer und Beulen. Doch immer wieder kommt es an diesem Punkt zu Streitigkeiten. Fest steht: Muss der Leasing-Partner die Reparatur der Schäden auf Ihre Kosten reparieren lassen, kann es richtig teuer werden.

Beim sogenannten Restwert-Leasing zählt es zu den Grundsätzen, dass der Leasingpartner das Fahrzeug zum vorher festgelegten Restwert verkauft. Kann dieser Betrag aus verschiedenen Gründen nicht erzielt werden, müssen Sie den Differenzbetrag aus eigener Tasche bezahlen. Aus diesem Grund sollte der Restwert auch möglichst nicht zu hoch kalkuliert werden – das drückt zwar die Raten, erhöht aber das Risiko, dass Sie am Ende dann doch draufzahlen müssen. Achten Sie daher darauf, dass der Händler den Restwert des Fahrzeugs mit einem nachvollziehbaren, marktüblichen Wert beziffert.

Risiko Leasingvertrag

Wer sich bei der Anschaffung eines Neuwagens für das Leasingmodell entscheidet, sollte sich des Risikos bewusst sein, dass es zu den Grundsätzen gehört, dass er den Leasingvertrag in aller Regel nicht kündigen kann. Wenn Sie sich nicht sicher sind, dass Sie die Raten beispielsweise wegen unsicherer Einkommensverhältnisse nicht stemmen können, sollten Sie die Anschaffung auf diesem Wege unbedingt überdenken, da andernfalls unüberschaubare Kosten durch Vertragsstrafen auf Sie zukommen könnten. Auch bei einem Unfall mit Totalschaden, kommen Sie nicht aus dem Vertrag heraus. Für diesen Fall sollten Sie eine entsprechende Versicherung abschließen. (Vollkasko beim Leasing: Wirklich alles abgesichert?)

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