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Leasing und Mietkauf: Was sind die Unterschiede?


Vor- und Nachteile
Leasing und Mietkauf: Was sind die Unterschiede?

me (CF)

Aktualisiert am 01.03.2012Lesedauer: 2 Min.
Qualitativ geprüfter Inhalt
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Für Geschäftskunden ist das Fahrzeugleasing nicht zuletzt eine Steueroptimierungsmaßnahme. Im Hinblick darauf ist eine nachträgliche Auslegung als Mietkauf durch das Finanzamt dringend zu vermeiden. Wer die entsprechenden Vorkehrungen nicht trifft, riskiert im Nachgang eine nachteilige Bilanzierung der entstandenen Aufwendungen.

Was ist was?

Vorweg die Begrifflichkeiten: Ein Mietkauf ist nach der Interpretation des Finanzamts nichts anderes als ein Kauf auf Kredit. Hierbei wird das gekaufte Wirtschaftsgut (Fahrzeug) von Anfang an bilanziert und in Raten abbezahlt. Die monatlichen Raten sind im Zuge dessen in Zinsen und Tilgung aufzuteilen, genauso wie beispielsweise bei einer Immobilienfinanzierung. Gleichzeitig werden Sie bereits mit der ersten Rate der rechtmäßige Eigentümer des Wirtschaftsguts. Beim echten Leasing bleibt das Wirtschaftsgut über die gesamte Laufzeit das Eigentum des jeweiligen Leasinganbieters. Sie fungieren lediglich als Mieter und bezahlen einen bestimmten Betrag, der im Zuge der Bilanzierung in voller Höhe als Aufwand abzugsfähig ist. (Mieten und leasen: Was sind die Unterschiede?)

Umsatzsteuerliche Feinheit beim Mietkauf

Einen weiteren Unterschied zwischen Leasing und Mietkauf gibt es bei der umsatzsteuerlichen Behandlung: Beim Letzteren müssen Sie die Umsatzsteuer auf einen Schlag mit der ersten Mietrate entrichten – schließlich werden Sie sogleich Eigentümer des Wirtschaftsguts. Hierzu muss Ihnen der Anbieter eine ordnungsgemäße Rechnung mit ausgewiesener Umsatzsteuer ausstellen.

Leasing klar im Vorteil

Das Leasing-Modell ist für Geschäftskunden in der Regel die bessere Wahl, da das Wirtschaftsgut und die damit verbundenen Schulden nicht in der Bilanz des Unternehmens erscheinen. Der Mietkauf kann sich dagegen in zwei Fällen auszahlen: Sofern Sie ein kleines Unternehmen (Eigenkapital bis 335.000 Euro betreiben), sind Sie zur sogenannten Mittelstands-Sonderabschreibung berechtigt. In diesem Fall fällt die Abschreibung im ersten Jahr des Mietkaufs höher als der Abzugsgewinn durch etwaige Leasingraten aus.

Auch kann sich der Mietkauf im Zusammenhang mit bestimmten Fördermodellen (zum Beispiel Investitionszulagen in den neuen Bundesländern) lohnen. Beide Fälle betreffen jedoch nur einen verhältnismäßig kleinen Kreis von Gewerbetreibenden. (Leasingrückläufer sind gut und günstig)

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