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Versicherung beim Autoleasing: Wie ist das geregelt?


Versicherung beim Autoleasing: Wie ist das geregelt?

cw (CF)

Aktualisiert am 29.03.2012Lesedauer: 2 Min.
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Die Versicherungsfrage ist im Zuge eines Autoleasingvertrags sehr eindeutig geregelt: Der Leasingnehmer hat dafür zu sorgen, dass die Leasingsache (das Fahrzeug) in einer "angemessenen Form" gegen Beschädigungen und Diebstahl abgesichert wird.

Angemessene Versicherung ist Pflicht

Was genau unter „angemessener Form“ zu verstehen ist, regelt der Leasinggeber in der Regel ganz konkret im Rahmen des Leasingvertrags. Im Zuge dessen wird stets darauf hingewiesen, dass eine herkömmliche Haftpflichtversicherung zur Erfüllung dieser Voraussetzung nicht ausreicht. Für gewöhnlich muss mindestens eine Teilkaskoversicherung abgeschlossen werden. Vollkasko ist dagegen nicht Pflicht, wird aber von den Leasingnehmern dennoch häufig abgeschlossen, um im Falle eines Totalschadens finanziell abgesichert zu sein. (Grundsätze des Leasing: Was Sie beachten sollten)

Kosten sind separat zu tragen

Die Versicherungspflicht ist einfach begründet: Der Leasinggeber bleibt in der Vertragslaufzeit der Eigentümer der Leasingsache. Wird diese beschädigt, müsste der Leasingnehmer dafür aufkommen. Was bei einem einfachen Steinschlag noch keine Probleme darstellt, könnte bei einem Totalschaden häufig einen Zahlungsausfall durch den Leasingnehmer zufolge haben. Um sich von vornherein dagegen abzusichern, verlangt der Leasinggeber eben jene Versicherungen – somit weiß er, dass er sich im Ernstfall stets auf die Auszahlung der jeweiligen Police verlassen kann. Die Kosten der Police tragen Sie in der Regel persönlich. Dafür können Sie aber auch nach Belieben eine idealerweise preiswerte Versicherung auswählen. Hin und wieder gibt es auch Kombipaket-Leasingangebote, bei denen eine Teil- oder Vollkaskoversicherung bereits im Leasingpreis inbegriffen ist.

Ansprüche werden abgetreten

Im Kleingedruckten des Vertrags steht häufig, dass Sie sämtliche Ansprüche gegenüber Ihrer Versicherung an den Leasinggeber abtreten. Damit will die Gesellschaft sichergehen, dass sie auch ohne Ihre Mitarbeit an das Geld kommt. Neben der klassischen Kfz-Versicherung ist auch die sogenannte GAP-Versicherung von großer Bedeutung: Erleidet das Fahrzeug einen Totalschaden oder wird es gestohlen, bleiben Sie ohne GAP-Versicherung nicht selten auf der Differenz zwischen Wiederbeschaffungswert und Ablösewert sitzen. Bei Fahrzeugen der oberen Mittel- sowie Oberklasse geht dieser Betrag schnell in die Tausende. (Eine GAP-Deckung kann beim Leasing sinnvoll sein)

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