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Kältemittel R1234yf: KBA-Test ermittelt Gefahrenpotenzial

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KBA-Test

Neues Kältemittel R1234yf birgt Gefahren

09.08.2013, 16:04 Uhr | mid

KBA-Test: Neues Kältemittel R1234yf birgt Gefahren (Quelle: Hella)

KBA-Test: Neues Kältemittel R1234yf birgt Gefahren (Quelle: Hella)

Der Streit um das Kältemittel R1234yf in Klimaanlagen geht weiter: Nun hat das Kraftfahrt-Bundesamtes (KBA) in Tests ein Gefahrenpotenzial ermittelt. Mercedes-Benz sieht sich im Streit mit Frankreich in seinen Risikoeinschätzungen zum Einsatz des neuen Kältemittels R1234yf bestätigt.

KBA: R1234yf ist gefährlich

Im jetzt vorliegenden Zwischenbericht stellt die Flensburger Behörde fest, dass bei den Fahrzeugtests in zwei Fällen Fluorwasserstoffexpositionen sowie in einem Fall zusätzlich reproduzierbare Entflammungen festgestellt worden sind, die auf Risiken des neuen Kältemitteleinsatzes von R1234yf hinweisen. Vergleichstests mit dem alten Kältemittel R134a führten hingegen zu keinen Gefährdungsszenarien.

Zwischenbericht an EU-Kommission

Das KBA hat unter Beteiligung des Bundesverkehrsministeriums einen Zwischenbericht an die EU-Kommission übersandt. Der Abschlussbericht soll im Herbst dieses Jahres vorliegen. Mit Nachdruck empfiehlt das KBA in seinem Schreiben an die EU-Kommission, weitere Untersuchungen durchzuführen, um die potenziellen Risiken des Kältemitteleinsatzes von R1234yf in Fahrzeugklimaanlagen besser bewerten zu können.

Crashtest mit neuem Kältemittel

Im Laufe der Untersuchung wurden Fahrzeuge einem Crashtest in Anlehnung an die UN Regelung 94 unterzogen. Die Schadensbilder der ausgewählten Crashfahrzeuge wurden analysiert, insbesondere im Hinblick auf die Komponenten des Kältemittelkreislaufs. Es folgten Ausströmversuche des Kältemittels in den verunfallten Kfz mit heißem Motor, die weitere Erkenntnisse zur Beurteilung des Risikos liefern sollten.

Keine ernste Gefahr?

Im Ergebnis haben sich laut KBA bei diesen Versuchen keine hinreichenden Nachweise einer ernsten Gefahr im Sinne des Produktsicherheitsgesetzes (ProdSG) bei den dort getesteten und auf dem Markt befindlichen Fahrzeugtypen ergeben. Deshalb sind entsprechende Maßnahmen nach dem ProdSG durch das KBA konkret nicht einzuleiten. Bei den Versuchsstufen "Empirisch nachgewiesene Beschädigungen" und "Minimale Extrapolation der Beschädigungen innerhalb der bekannten Ergebnisstreuung" traten bei keinem der getesteten Fahrzeuge Entflammungen auf. Wohl wurden bei einigen Messungen in diesen Stufen geringe, nichtkritische Konzentrationen von "pyrolytisch" entstandenem Fluorwasserstoff gemessen.

Es kam aber auch zur Entflammung

Bei den Versuchen in der dritten Stufe "Größere Extrapolation der Beschädigungen zur Absicherung der Ergebnisse" kam es in einem Fall zur vollen Entflammung im Motorraum. Dabei wurden erhebliche Mengen an Fluorwasserstoff gemessen. In zwei weiteren Fällen an anderen Fahrzeugen kam es zur Messung von Fluorwasserstoffkonzentrationen in nicht vernachlässigbarer Größenordnung ohne erkennbare Flammenbildung.

Ergebnisse werden weiter ausgewertet

Eine Bewertung der Fluorwasserstoffexpositionen nach ihrer zeitlichen und räumlichen Verteilung sowie der medizinisch erwartbaren Wirkung kann laut KBA erst im Abschlussbericht vorgenommen werden. Bisher laufen noch die Auswertungen der Versuchsergebnisse. Die Ergebnisdarstellung ist noch nicht vollständig abgeschlossen, das Fazit daher als vorläufig zu betrachten, so die Behörde. Nach vollständiger Auswertung der Detailergebnisse wird die Projektgruppe unter Federführung des KBA in Zusammenarbeit mit den beteiligten Stellen der Bundesanstalt für Straßenwesen, der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung, dem Umweltbundesamt und dem TÜV Rheinland das endgültige Fazit ziehen.

09.08.2013, 16:04 Uhr | mid

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