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Chevrolet verschwindet ab Juni 2014: Was Käufer und Besitzer wissen müssen


Chevrolet verschwindet ab Juni 2014
Was Käufer und Besitzer wissen müssen

t-online, dpa-tmn, Fabian Hoberg

Aktualisiert am 31.03.2014Lesedauer: 2 Min.
Der Chevrolet Cruze gehörte zu den beliebtesten Modellen der AutoherstellersVergrößern des BildesDer Chevrolet Cruze gehörte zu den beliebtesten Modellen der Autoherstellers (Quelle: Hersteller-bilder)
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Der amerikanische Autohersteller Chevrolet zieht sich vom deutschen Automarkt früher als bislang geplant zurück. Schon im Frühsommer wird es die Marke bei uns nicht mehr geben. Was bedeutet das für Besitzer und Interessenten?

Chevrolet-Interessenten sollten sich beeilen

Wer unbedingt einen neuen Chevrolet kaufen möchte, sollte sich beeilen. Die deutschen Chevrolet-Händler stellen bereits Ende Juni den Neuwagen-Verkauf ein. Die GM-Einstiegsmarke verabschiedet sich damit früher als zunächst geplant vom deutschen Markt; ursprünglich sollten die Geschäfte noch bis Ende 2015 weiterlaufen. Bereits 164 der insgesamt 165 Vertragshändler haben nun jedoch einem Abfindungsprogramm für den Frühausstieg zugestimmt.

Autokauf einer "toten Marke" juristisch ohne Probleme

Was bedeutet das für Neuwagenkäufer, die jetzt noch zuschlagen wollen? "Aus juristischer Sicht spricht nichts gegen den Kauf eines Autos einer verschwundenen Marke. Die Gesetze zum Käuferschutz gelten weiter, so dass der Kunde keine Nachteile befürchten muss", sagt Rechtsanwalt Thomas Hollweck aus Berlin.

Gewährleistungsansprüche richten sich an das Autohaus

Unabhängig vom Hersteller beträgt die gesetzliche Gewährleistung zwei Jahre. "Der Anspruch der Gewährleistung richtet sich gegen den Verkäufer, also gegen den Händler und nicht gegen den Hersteller", sagt Carolin Semmler von der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen. Treten innerhalb der ersten zwei Jahre nach dem Kauf Mängel an dem Fahrzeug auf, kann sich der Kunde also an das Autohaus wenden, bei dem er den Pkw erworben hat. Dabei ist es unerheblich, ob die Automarke noch auf dem deutschen Markt vertreten ist oder nicht.

Kritischer ist die Garantie

Anders sieht es bei der Garantie aus. Sie gilt neben der gesetzlichen Gewährleistung und gibt dem Kunden meist zusätzliche Rechte. Sie ist aber nicht gesetzlich vorgeschrieben. Jeder Vertrag müsse deshalb einzeln überprüft werden, rät Hollweck. Es kann durchaus passieren, dass die versprochene Garantieleistung nicht mehr erfüllt werden kann. Steht im Garantievertrag zum Beispiel eine bestimmte Adresse, die im Falle eines Defekts kontaktiert werden muss, aber nicht mehr existiert, steht der Käufer schlecht da.

Ersatzteilversorgung ist gewährleistet

Nach der Gewährleistungszeit von zwei Jahren könnten sich noch Probleme bei der Suche nach Ersatzteilen ergeben. Ulrich Köster vom Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK) beruhigt jedoch: "In der Automobilindustrie beträgt der Lebenszyklus von Serien- und Nachserienversorgung mehr als 15 Jahre. Solange Fahrzeuge generell weitergebaut werden und nur aus bestimmten Regionen des Weltmarktes verschwinden, ist auch die Ersatzteilversorgung gesichert."

Kleines Service-Netz bleibt meistens bestehen

In der Automobilgeschichte passiert es immer wieder, dass Marken verschwinden. Neben Chevrolet mussten zum Beispiel schon MG, Brilliance, Chrysler, Dodge, Daewoo, Daihatsu, Proton, Rover und Saab ihre Produktion oder ihren deutschen Vertrieb einstellen. "Meistens wird für die Automarken, deren Fahrzeugverkäufe eingestellt werden, ein Service-Netz aufrechterhalten, wie bei Rover, Saab oder Daihatsu", erklärt Köster. "Auch GM hat angekündigt, autorisierte Werkstätten für Chevrolet-Fahrzeuge am Markt zu belassen." Oftmals sind das ehemalige Vertragswerkstätten, die noch ausreichend Wissen und Erfahrung sowie Spezialwerkzeug zur Verfügung haben.

Über die Versorgung mit Originalteilen müssen sich Autobesitzer in der Regel nicht den Kopf zerbrechen. Verschleißteile wie Bremsen, Kupplungen und Scheinwerfer kommen meist von Zulieferern, die vorproduzierte Ersatzteile lagern. In der Regel liefern diese Hersteller nach Produktionsende eines Fahrzeugmodells noch zwölf Jahre lang Teile nach. "Die Fragen nach der Ersatzteilversorgung und Reparaturmöglichkeit sollten keine Hinderungsgründe für einen Kauf sein", urteilt ZDK-Sprecher Köster.

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