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Erste Hilfe nach dem Unfall: Was droht bei einem Fehler?


Erste Hilfe: Was droht bei einem Fehler?

Von dpa-tmn, t-online, mab

Aktualisiert am 01.03.2023Lesedauer: 3 Min.
Wiederbelebung: Denken Sie bei dabei an das Lied "Staying alive" der Bee-Gees. Es hat etwa 100 Schläge pro Minute – der ideale Rhythmus für eine Herzdruckmassage.Vergrößern des BildesWiederbelebung: Denken Sie bei dabei an das Lied "Staying alive" der Bee-Gees. Es hat etwa 100 Schläge pro Minute – der ideale Rhythmus für eine Herzdruckmassage. (Quelle: Pixel_away/Thinkstock by Getty-Images-bilder)
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Was tun nach einem Unfall? Als Unfallzeuge ist man mittendrin im Geschehen – und sollte kühlen Kopf bewahren. Verletzten zu helfen ist Pflicht. Aber was, wenn dabei etwas schief geht?

Es ist die reinste Horrorvorstellung für viele Autofahrer, plötzlich in die Rolle des Ersthelfers zu geraten. Einer Umfrage der Cosmosdirekt-Versicherung zufolge stufte sich fast die Hälfte der Befragten als unsicher ein, was zu tun ist: 15,6 Prozent bezeichneten sich als "gar nicht sicher" und 32,9 Prozent als "weniger sicher". Immerhin 28,7 Prozent gaben an, sich bei der Erstversorgung von Verunglückten "eher sicher" zu fühlen, 8,2 Prozent sogar als "sehr sicher". Nach Erkenntnissen der Dekra würde nur jeder Fünfte auch wirklich helfen. Aber einer ist nun mal immer der erste am Unfallort. Experten beantworten typische Fragen verunsicherter Verkehrsteilnehmer.

Kann ich als Ersthelfer für Fehler bestraft werden?

Der einzige Fehler, für den Unfallzeugen bestraft werden können, ist tatenlos zuzusehen und nicht wenigstens Rettungskräfte zu alarmieren: Für unterlassene Hilfeleistung sieht das Strafgesetzbuch eine Geldstrafe oder bis zu einem Jahr Haft vor. Sofern ein Ersthelfer nach bestem Wissen und Gewissen handelt, grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz also auszuschließen sind, hat er nichts zu befürchten – übrigens auch nicht wegen Sachbeschädigung, wenn er zum Beispiel ein Kleidungsstück eines Verletzten zerreißt. Entstehen dem Helfer Schäden, wie Blut auf der Kleidung, müssen dafür Unfallverursacher, Opfer oder als letzte Instanz die gesetzliche Unfallversicherung aufkommen.

In welcher Reihenfolge sollte ich helfen?

Vier von fünf Menschen in Deutschland können diese Frage laut dem Deutschen Roten Kreuz (DRK) nicht richtig beantworten. Korrekt ist: Unfallstelle absichern, Überblick verschaffen, Notruf absetzen, Erste Hilfe leisten. Die Eigen- und Fremdsicherung steht immer an erster Stelle, also sich selbst und das Unfallopfer zunächst in Sicherheit zu bringen. Immer wieder kommt es vor, dass Ersthelfer durch nachfolgenden Verkehr wegen fehlender oder unzureichender Absicherung verletzt oder sogar getötet werden.

Wie kann man den Zustand von Verletzten einschätzen?

Schon der erste Blick verrät anhand von Aussehen, Position und Verhalten des Betroffenen viel über dessen Zustand. Liegt ein Verletzter regungslos da, sollten Helfer zunächst versuchen, ihn durch lautes Ansprechen und leichtes Rütteln an der Schulter aufzuwecken. Gelingt das nicht, muss die Atmung kontrolliert werden: Beugen Sie sich zur Person nieder und prüfen Sie, ob Sie an ihrer Wange die Atemluft spüren, ob Sie Atemgeräusche hören und ob sich der Brustkorb hebt und senkt. Wenn der Bewusstlose atmet, wird er in die stabile Seitenlage gebracht – atmet er nicht, sind Wiederbelebungsmaßnahmen erforderlich.

Wie ging das noch mit der Wiederbelebung?

Als Faustregel gilt: 30 Mal auf den Brustkorb drücken, 2 Mal beatmen – und wieder von vorn. Dazu legen Sie das Opfer mit entblößtem Oberkörper auf den Rücken und knien sich daneben. Den Ballen einer ihrer Hände platzieren Sie in der Mitte des Brustkorbs. Diese Hand stabilisieren Sie mit der anderen. Dann senkrecht von oben mit durchgestreckten Armen vier bis fünf Zentimeter tief und ungefähr zweimal pro Sekunde drücken. Bewusstlose in einem Unfallauto müssen für die Wiederbelebung aus dem Fahrzeugwrack geholt werden.

Welche Verletzungen sollte man als Erstes versorgen?

Zuerst kommt die stark blutende Wunde an die Reihe, dann der Knochenbruchs. Auch bei der Wundversorgung unbedingt zuerst an den Eigenschutz denken und die Handschuhe aus dem Verbandkasten anziehen. Ganz wichtig: Da Verunglückte durch einen Schock plötzlich ohnmächtig werden können, sollten sie bei der Behandlung sitzen oder liegen. Vor Unterkühlung, die selbst bei Sommerhitze droht, schützt die Rettungsdecke aus dem Verbandkasten. Sie hat obendrein eine wertvolle psychologische Wirkung: Sie gibt Geborgenheit und bietet Schutz vor den Blicken Umherstehender.

Darf man verunglückten Motorradfahrern den Helm abnehmen?

Das muss man sogar. Der Grund: Bewusstlose Biker können nur richtig versorgt werden, wenn der Schutzhelm runter ist. Teilweise finden sich Aufkleber am Helm, dass der Motorradfahrer die Helmabnahme nicht wünscht – aber auch so ein Sticker darf nicht davon abhalten. Kopf und Hals des Unfallfahrers sollten möglichst wenig bewegt werden – am besten gelingt das zu zweit, und zwar so: Visier und Kinnriemen öffnen, danach den Kopfschutz längs vom Körper weg vorsichtig abziehen, bis sich der Hinterkopf fassen und abstützen lässt. Dann kann der Helm ganz heruntergezogen werden.

Was tun, wenn ich alleine mehrere Verletzte vorfinde?

Je eher man in dieser Situation den Notruf absetzt, desto schneller sind weitere Helfer da. Danach entscheiden Sie, wer aus ihrer Sicht am dringendsten ihre Hilfe benötigt. Leichtverletzte sollten Sie zur Mithilfe motivieren. Wer bei einem Unfall glimpflich davongekommen ist, steht trotzdem unter Stress. Da können konkrete Hinweise, was zu tun ist, hilfreich sein.

Wie oft sollte man seine Erste-Hilfe-Kenntnisse auffrischen?

Die Johanniter empfehlen alle zwei Jahre einen Wiederholungskurs, andere raten dazu alle drei bis fünf Jahre. Dabei lässt sich das Erste-Hilfe-Wissen auffrischen, erweitern und vor allem anwenden – ein wesentlicher Punkt, denn: Wer sich praxissicher fühlt, ist im Notfall beherzter und selbstsicherer. Die Bereitschaft zu helfen ist dann höher.

Verwendete Quellen
  • dpa-tmn
  • Nachrichtenagentur SP-X
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