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Winterreifenpflicht: seit 29.11. sind Winterreifen Pflicht

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Winterreifenpflicht gilt ab 29. November

26.11.2010, 14:18 Uhr | dpa

Die Winterreifenpflicht ist beschlossene Sache (Foto: Imago)

Die Winterreifenpflicht ist beschlossene Sache (Foto: Imago)

Seit 29.11. müssen Autofahrer bei Eis, Schnee und Matsch Winterreifen aufziehen - sonst wird es teuer. Der Bundesrat beschloss am Freitag die Einführung einer Winterreifenpflicht.

Winterreifenpflicht: 40 Euro Strafe bei Nichtbeachtung

Wer künftig bei Winterwetter und glatten Straßen mit Sommerreifen erwischt wird, soll 40 Euro statt bisher 20 Euro bezahlen, heißt es in der Verordnung zur Änderung der Straßenverkehrsordnung (StVO), die Ende letzter Woche in Kraft trat. Dabei wird der Fahrer belangt, nicht der Halter. Behinderungen im Winterverkehr durch unpassende Reifen werden mit 80 Euro geahndet.

Seit 29.11. Winterreifenpflicht: Winterreifen möglichst schnell aufziehen

Verkehrsminister Peter Ramsauer rief die Autofahrer auf, so schnell wie möglich Winterreifen aufziehen zu lassen. "Wir wollen den Vorschriften der Straßenverkehrsordnung mehr Profil gegeben, um gefährliche Rutschpartien auf den Straßen zu vermeiden", sagte er "Bild.de". Ramsauer wollte die Pflicht bereits im Oktober einführen, aber es gab Beratungsbedarf bei den Bundesländern.

M+S-Symbol auf den Reifen erforderlich

Autofahrer müssen nun bei winterlichen Straßenverhältnissen mit Winter- oder Allwetter- bzw. Ganzjahresreifen mit dem M+S-Symbol unterwegs sein. Die Regelung gilt für alle Kraftfahrzeuge, also auch für Motorräder. Ausgenommen sind Nutzfahrzeuge der Land- und Forstwirtschaft, da sie in der Regel ohnehin mit grobstolligen Reifen fahren.

Bei Lkw und Bussen gibt es Ausnahmen von der Winterreifenpflicht

Kritisiert wird von einzelnen Automobilverbänden, dass es bei Lastwagen und Omnibussen mit mehr als acht Sitzen als Ausnahme erlaubt ist, nur an den Antriebsachsen Winter- oder Allwetterreifen anzubringen. So könne das häufige Querstehen von Lkw im Winter kaum verhindert werden, moniert der Auto Club Europa (ACE). Gut gemeint, aber schlecht gemacht sei die Vorschrift, sagte ACE-Sprecher Rainer Hillgärtner. Er wünsche der Winterreifen-Pflicht einen "guten Rutsch".

Eine Neuregelung der Winterreifenpflicht war notwendig

Die Neuregelung war nach einem Urteil des Oberlandesgerichts Oldenburg im Juli notwendig geworden. Das Gericht hatte Bußgelder bei falscher Bereifung für verfassungswidrig erklärt, weil die Regelungen zu schwammig seien. Bisher hieß es nur, dass die Ausrüstung von Fahrzeugen "an die Wetterverhältnisse anzupassen» ist. Hierzu zählte insbesondere die "geeignete Bereifung" - ohne zu erklären, was genau damit gemeint ist. Es gehe auch um mehr Klarheit für die Polizei bei Kontrollen, betont das Verkehrsministerium.

Kritik am M+S-Siegel

Der Verkehrsclub VCD begrüßte die Entscheidung, forderte aber eine bessere Kennzeichnung von Winterreifen. Der verkehrspolitische Sprecher Gerd Lottsiepen sagte: "Das gängige M+S-Siegel allein sagt nicht aus, ob der Reifen tatsächlich für winterliche Straßen geeignet ist, da verbindliche Prüfverfahren fehlen." Jeder Reifenhersteller könne das M+S-Logo (Matsch+Schnee) auf seine Reifen drucken. Hier müsse es einheitliche Vorgaben in Europa geben.

Versicherungsprämien werden durch Winterreifenpflicht wohl nicht günstiger

Nach Festlegung der Winterreifenpflicht werden sich die deutschen Autofahrer wohl nicht auf sinkende Beiträge einstellen dürfen. Denn: Mit einem spürbaren Rückgang der witterungsbedingten Unfälle rechnen die meisten deutschen Kfz-Versicherer nicht. Deshalb sehen sie derzeit auch keinen Grund, die Beitragsprämien zu senken.

26.11.2010, 14:18 Uhr | dpa

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